Fahndung & Sicherstellung - Montag, 31.08.2009 14:03

Autokauf mittels Neffen- oder Schwiegersohntrick

Rheinland-Pfalz

Betrüger sind kreative Menschen. Die Polizei Rheinland-Pfalz warnt vor Telefongeschäften aller Art. In einem Telefonat wollte der angebliche Schwiegersohn seine Schwiegereltern um Unterstützung bitten.

Sie sollten ihm zur Überbrückung zwecks Autokauf satte 21.000 Euro zur Verfügung stellen. Die Täter spürten die Skepsis der 70-jährigen Schwiegerelten und präsentierten dann sogar die angebliche Stimme der Tochter.

Das Mainzer Ehepaar hatte keinen Zweifel daran, dass hier skrupellose Betrüger ihr Werk verrichten. Erst als das Ehepaar mit der Einschaltung der Polizei drohte wurde aufgelegt.

Gegen die Betrüger, die die Hilfsbereitschaft der Leute schamlos ausnutzen sollten drei Tipps beherzigt werden:

• Achtung vor Geldanfragen aller Art am Telefon!

• Rufen Sie Ihre echten Familienmitglieder an und fragen Sie nach!

• Melden Sie verdächtige Anrufer sofort der Polizei!

Tags: Autokauf, Bauernfänger, Betrug, Crime, geklonte Familienmitglieder, Kurzmeldung, Neffen- und Enkelsohntrick, neue Masche, Risiken, Strohmänner, Trickbetrüger, Vertrauen

Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Versicherungsbarometer - Dienstag, 29.06.2010 10:43

Haftpflichtversicherung wird teurer

In diesem Jahr werden viele Haftpflichtversicherer ihre Prämien anheben müssen. Bereits zum 01.07.2010 rechnen Analysten mit einer Beitragsanpassung um bis zu fünf Prozent. Die Erweiterung des Deckungsumfanges und die immer teurer werdenden Schäden sind die Hauptgründe der Preisanhebung.

Die Aufdeckung des Brillenkartell durch das Bundeskartellamt wird die Haftpflichtversicherer in diesem Jahr noch nicht spürbar entlasten können. Erste Regresse der Versicherer werden nach dem vollständigen Abschluss der Verfahren zu erwarten sein. Der Gesamtschaden durch die Preisabsprachen wird sich ohnehin schwer berechnen lassen, da nicht alle Versicherer das Merkmal "Brillenschaden" in ihren Datenbeständen hinterlegt haben.

Unerwartete Unterstützung bei der Aufklärung dubioser Haftpflichtschäden erhalten die Versicherer aus dem Elektronik- und Fotobereich. Falschangaben zum Schadenhergang können durch Härtetests der Hersteller schneller aufgeklärt werden.

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Produktwarnungen - Montag, 14.06.2010 11:37

Löschdecken mit Verletzungsrisiken

Bei Kleinbränden sind Löschdecken in Haushalten und Gewerbe ein sinnvoller Schutz. Das Schnellwarnsystem der Europäischen Union (Rapex) meldet allerdings vermehrt Gefahren, die selbst von der Nutzung einer Löschdecke ausgehen können. Die Sicherheitsstandards der einschlägigen europäischen Norm EN 1869 scheinen einige Hersteller nicht zu erfüllen. Vor dem Kauf einer Löschdecke sollte man sich entsprechend informieren, damit einem im Brandfall ein Produkt zur Verfügung steht, das nicht selbst nach wenigen Sekunden in Brand gerät.

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