Betrug - Montag, 31.08.2009 15:23

Der Arzt attestierte selbst bei drei Überprüfungen immer wieder die chronische Erkrankung der Frau. Nach dem Hinweis wurde die Frau damit konfrontiert, dass sie einer Arbeit nachgehen würde, was von ihr aber abgestritten wurde.
Der SVA-Detektiv entschloss sich zur Observation und erstellte Videoaufnahmen. Danach stand fest, dass die Frau fünf Tage in der Woche schwere Lasten trägt und stehend arbeitet.
In der Schweiz sind verdeckte Nachforschungen zur Beweiserhärtung erlaubt (siehe IV-Gesetz). Allerdings erhalten die Spezialisten genau definierte Aufträge und sind an die Schweigepflicht sowie ans Datenschutzrecht gebunden. Die meisten Hinweise auf Versicherungsmissbrauch erhält die SVA aus der Bevölkerung.
In diesem Jahr gab es schon 25 Fälle in denen die Renten aufgehoben wurden.
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Tags: Beihilfe zum Versicherungsbetrug, Crime, Gesundheitswesen, Harte Bandagen , Kassengriff, Regress, Risikominimierung, Studien zum Versicherungsbetrug, Versichertengemeinschaft, Versicherter muss zahlen, Versicherungsmissbrauch
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