Diebstahl - Dienstag, 01.09.2009 10:57

Anmerkung der Redaktion:
Glasreiniger enthalten Lösemittel (Alkohole, Glykole) die die Klarsicht nach der Reinigung gewährleisten sollen. Die Tensidwirkung steht bei Vergiftungen im Vordergrund. Die Glasreiniger werden zu den Haushaltsmitteln mit mäßiger Gefährdung gerechnet. Bei den unfallmäßig aufgenommenen Dosen ist die Toxizität relativ gering. Die Glasreiniger können bei unfallmäßiger oraler Aufnahme Reizerscheinungen in der Mundhöhle und im Magen-Darm-Trakt verursachen. Nach der Resorption können sie zu zentralnervösen Symptomen führen (Enthemmung, Logorrhoe, motorische Unruhe, Erregbarkeit, Rauschzustand, unsicherer Gang mit Hinfallen, Zittern, Tachykardie). Aufnahme größerer Giftmengen kann komatöse Zustände hervorrufen
Augenspritzer: Waschung bei gespreizten Lidern mit Isogutt-Spülflasche oder unter mäßigem Wasserstrahl, bei anhaltenden Reizerscheinungen Augenarzt aufsuchen.
Tags: charakterliche Ungeeignetheit, Crime, Konsumentenschutz, Kurzmeldung, Langfinger, Opferhilfe, polizeiliche Kriminalprävention, Taschendiebstahl, Täterverhalten, unbedarfte Opfer , Urteile
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