Betrug - Samstag, 16.05.2009 15:43

Autoverkauf - billige Köder für Betrüger

Im Frühjahr hat der Autokauf allgemein Konjunktur,auch ohne die Abwrackprämie. Die Hochsaison nutzen aber auch die Betrüger. Mit Schnäppchen präsentieren Sie sich im Internet. Billig ist aber nicht ohne Risiko.

Im Frühjahr hat der Autokauf allgemein Konjunktur,auch ohne die Abwrackprämie. Die Hochsaison nutzen aber auch die Betrüger. Mit Schnäppchen präsentieren Sie sich im Internet.

Das vermeintliche Schnäppchen lässt offensichtlichHemmschwellen sinken. Diesen Leichtsinn nutzen auch die Autoverkäufer im Internet. Phantomfahrzeuge können auf den Internetseiten zu wahnsinnig günstigen Preisen angeboten werden. Die guten Gründe für das Schnäppchen mit 6.000 Euro unter Listenpreis werden gleich mitgeliefert. Wer mißtraut dem  vorgeschobenen Notverkauf wegenFamilienzuwachs, Sterbefall, Arbeitsplatzverlust oder einer finanziellen Notlage. Hört sich das nicht plausibel an in schwierigen Zeiten...  

In Zeiten der Weltwirtschaftskrise sind aber auch Betrügervermehrt aktiv. Gut und gerne lassen sich Schnäppchenjägerblenden und zahlen über "sichere Konten" für ein Autoschon einmal 5.000 bis 12.000 Euro. Nur dem Einzahler ist häufig nicht bewusst, dass am Bestimmungsort der Verkäufer auch ohne Herausgabe der Ware das Konto plündern kann. Auch für den umgekehrten Fall des Autoverkaufs am Wochenende haben die Betrüger vorgesorgt. Der Eignererhält einen Scheck - schade das der erst am nächstenWochentag zeigt, was in ihm steckt - Nichts! Informieren Sie sich vorher über Risiken:

www.sicherer-autokauf.de

http://www.sicherer-autokauf.de/bekannte_methoden/index.php

Tags: Betrügerbande, Betrug, Crime

Prävention - Sonntag, 18.07.2010 09:26

Moderne Präventionarbeit bei der Brandenburger Polizei

Die Brandenburger Polizei setzt nun verstärkt auf die Arbeit im Präventionsbereich und hat in allen 15 Schutzbereichen Präventionsdienststellen eingerichtet.

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Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Diebstahl - Freitag, 09.07.2010 21:01

Umfangreiches Werkzeug gestohlen

In der Nacht zum Freitag wurden in Löhne drei Fahrzeuge eines Dachdeckerunternehmens an der Lübbecker Str. aufgebrochen. Aus den Fahrzeugen wurde umfangreiches Werkzeug gestohlen. Neben Akku-Bohrhämmern waren auch Bohrschrauber, Hand- und Kettensägen sowie Schlagbohrmaschinen das Ziel der Täter.

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