Urteil der Woche - Dienstag, 01.09.2009 12:28

Das Landgericht stellt in seinem Urteil vom 17.03.2009 unter dem Aktenzeichen 4 HK O 140/08 heraus, dass weder in der Nähe der Werkstatt noch auf dem Gelände ein Anwalt tätig sei. Damit hatte der Werkstattinhaber aber in seinem Firmenflyer geworben. Auch die Werbung einer Werktstatt zu einem Rundumsorglospaket im Unfallschaden ist irreführend. In schwierigen Rechtslagen (Haftungsstreitigkeiten, Schmerzensgeldforderungen) ist eine Werkstatt auch nach der Lockerung des Rechtsberatungsgesetzesr zu derartigen Rechtsauskünften nicht befugt.
Siehe auch Etikettenschwindel zum Titelhandel:
Tags: Beratung, Betrug, Crime, Dispositionsfreiheit des Geschädigten, Etikettenschwindel, Kaskoversicherung, Konsumentenschutz, Mietwagenpreise, Regulierung von Kfz-Schäden, Restwertfrage, Richterspruch, Service, Sicherheitskreislauf, Urkundenfälschung, Verbraucherschutz, Vorschussanspruch, Wahrheit oder Lüge
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