Urteile - Montag, 29.08.2011 09:30

Händler müssen über Fahrzeughistorie umfassend informieren

Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte auf Rückzahlung und Schadenersatz weil ein Autohändler den Käufer nicht ausreichend über die Historie des Fahrzeuges aufklärte. Händler laufen danach Gefahr, den Verkauf rückabwickeln zu müssen und darüber hinaus schadenersatzpflichtig zu werden (Urteil vom 12. Januar, Aktenzeichen: 7 U 158/09).

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger ein gebrauchtes Kfz gekauft. Im Vorfeld des Abschlusses des Kaufvertrages wurde über das Fahrzeug gesprochen und auch der Fahrzeugbrief, (Zulassungsbescheinigung Teil II), eingesehen. Dort war lediglich die ursprüngliche Voreigentümerin eingetragen.

Erworben hatte der beklagte Händler den Pkw allerdings nicht unmittelbar von der eingetragenen Eigentümerin, sondern von einem Dritten.

Verdacht der Unterschlagung und Beschlagnahme des Fahrzeuges

Nach Zahlung des Kaufpreises und der Übernahme des Fahrzeuges geriet der neue Besitzer unter Verdacht und in polizeiliche Ermittlungen, die letztendlich zur Beschlagnahme führten. Der Kläger forderte fortan die Rückabwicklung und Erstattung von Kaufpreis, Kreditgebühren, Zinsen und der Anwaltskosten. Unter den Parteien war strittig, ob der Händler den Kläger über den Umstand des Erwerbs über einen „Zwischenhändler“ hätte informieren müssen.

Nach dem der Kläger vor dem Landgericht Potsdam überwiegend obsiegte ging die Beklagte in die Berufung vor das Oberlandesgericht Brandenburg, welches die erstinstanzliche Entscheidung stützte.

Neben der Zurückweisung der Berufung wies das Oberlandesgerichtes Brandenburg auf die Pflichten des Fahrzeugverkäufers hin, die auch andere Fälle relevant sein könnten. Danach ist der Erwerb über einen Zwischenhändler, welcher sich nicht aus der Zulassungsbescheinigung II ergibt offenbarungspflichtig.

Auf diese Tatsache muss der Verkäufer ungefragt hinweisen, insbesondere nach Erwerb über einen sogenannten „fliegenden Zwischenhändler“. Werden vorvertragliche Pflichtverletzung durch den Händler begangen ergeben sich Schadensersatzansprüche des Klägers aus den §§ 311 Absatz 2 Nummer 1, 241 Absatz 2, 280 Absatz 1 BGB, so die Richter des OLG Brandenburg. Bei der Durchführung der Vertragsverhandlungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind, wenn und soweit der andere Teil die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (BGH NJW 2010, 858; 2007, 3057, 3059; 2001, 2163, 2164).

Bei einem Erwerb vom „fliegenden Zwischenhändler“ sei stets der Verdacht naheliegend, dass es zu Manipulationen am Fahrzeug oder sonstigen Unregelmäßigkeiten gekommen ist (BGH NJW 2010, 858; OLG Bremen NJW 2003, 3713 f.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage, Randnummer 1599). Das Verschulden des Beklagten im Hinblick auf eine Pflichtverletzung wird gem. § 280 Absatz 1 BGB vermutet. Das vollständige Urteil finden Sie hier.

Tags: Auto & Verkehr, Autohaus, Autokauf, Betrug beim Autoverkauf, Diebstahlradar, Dokumentenprüfung, Urteile

Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

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Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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