Urteile - Samstag, 27.08.2011 17:35

Frachtgutzustellung an Dritte mit Risiken

Nach einer Klage eines Verbraucherverbandes hatte sich das OLG Köln mit einer Klausel in den allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Paket- und Expressgutunternehmens zu befassen, welche diesem gestattet, im Falle der Abwesenheit des Empfängers Sendungen an bestimmte Ersatzempfänger mit der Wirkung der Beendigung des Haftungszeitraumes zuzustellen. Im Verhältnis zu Verbrauchern ist eine derartige Klausel unwirksam, wenn damit keine verbindliche Pflicht des Zustellers verbunden ist, den richtigen Empfänger über die Ersatzzustellung an einen Dritten zu benachrichtigen, wohin die Ersatzzustellung erfolgt ist. Die Richter führten aus, dass eine Klausel ohne eine solche bindende Verpflichtung die Interessen des Absenders und Empfängers nicht hinreichend berücksichtigt.

Nachbarn oder Hausbewohner sind keine hinreichend bestimmte Bezeichnung für Ersatzempfänger. Der Kreis der empfangsberechtigten Personen wäre zu weit gefasst und nach der allgemeinen Formulierung unübersehbar. Mit den Interessen des Absenders und Empfängers wäre das nicht vereinbar. Inwieweit eine gleichlautende Klausel im Verhältnis zu einem gewerblichen Versender wirksam wäre, musste in diesem Verfahren nicht geklärt werden. Diese Frage hat oft Relevanz für die Beendigung des Haftungszeitraumes des Frachtführers. Stehen die Interessen des Frachtführers im Vordergrund und besteht eine einseitige Auslegung, so wird man auch bei einer solchen Klausel von der Unwirksamkeit ausgehen müssen.

Das vollständige Urteil können Sie hier nachlesen.

Quelle: OLG Köln, Urteil vom 2.3.2011 - 6 U 165/10

Tags: Fälschung, Fracht, Frachtbetrug, Frachtdiebstahl, Frachtgut, Haftpflichtversicherung, Haftung, Haftungsfallen, Handel unter fremden Namen, Ladungsdiebstahl, Unterschlagung, Unterschrift, Untreue, Urkundenfälschung, Urteile, Verbraucherschutz

Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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