Urteil der Woche - Mittwoch, 02.09.2009 16:48

In dem Urteil des BGH wird ausgeführt, dass es allein dem Versicherungsnehmer obliegt den Versicherungsschein sicher zu verwahren.
Die Überlassung bzw. nicht Einforderung zur Herausgabe des Versicherungsscheines beim Makler hatte im vorliegenden Fall den Betrug begünstigt, so dass der Rückkaufswert ohne Kenntnis des Versicherten ausgezahlt wurde (Aktenzeichen: IV ZR 16/08).
Der BGH sieht hierin keine Überdehnung des Schuldnerschutzes, wenn der Versicherte –freiwillig oder unfreiwillig- die Kontrolle über den Versicherungsschein aufgegeben hat und ihn in der Hand eines Dritten lässt.
Offengelassen hat der BGH die Frage zu einer Haftung des Versicherungs-unternehmens, wenn dieses z.B. aus einer Datenbankdokumentation, vorliegenden Beschwerden, Pfändungen, Wirtschaftsauskünften oder sonstigen Unterlagen hätte schließen müssen, dass eine für Finanzgeschäfte charak-terliche Ungeeignetheit vorliegt und der Konsumentenschutz durch Nachfrage der Vorrang einzuräumen gewesen wäre.
Im konkreten Fall gab es keine Hinweise, so dass das Versicherungs-unternehmen korrekt gehandelt hat. Natürlich bleibt der Haftungsanspruch gegen Makler bestehen.
Dieser sitzt aber wegen anderer Betrügereien in Haft und ob dort jemals etwas zu holen ist, bleibt unklar. Sicherer ist, dass die Versicherten den Hinweis des BGH beherzigen und die Versicherungsscheine hüten sollten wie eine Goldrücklage die auch nach Jahren noch ihren Wert hat.
Anmerkung der Redaktion:
Die Abtretung von Lebensversicherungen und die Übergabe an Kreditinstitute zur Absicherung einer Finanzierung gehören zum Tagesgeschäft. Mit dem Urteil wird deutlich, dass Finanzinstitute besonders gefordert sind bezüglich der sicheren Aufbewahrung der bei ihnen in Obhut befindlichen Versicherungsscheine.
Problem: einfacher Postversand
Ein besonderes Risiko sieht Crimereport im offenen Versand der Versicherungsscheine. Kreditinstitute, Versicherungen und auch ihre Kunden verschicken die Urkunden überwiegend mit der einfachen Post. Die Institute und auch die Kunden können in diesen Fällen weder den Eingang nachweisen noch ausschließen, dass Dritte sich Zugang verschafften.
Wird der Versicherungsschein geklont, dann fehlt nicht mehr viel für die Einlösung, wie der Fall des BGH durch Fälschung der Unterschriften gezeigt hat.
Es empfiehlt sich die persönliche Übergabe, welche dann auch quittiert werden kann.
Literaturhinweis:
Wir empfehlen dem Versicherungsmakler das neue Standardwerk „Recht und Praxis des Versicherungsmaklers“. Unter rechtspraktischen Gesichtspunkten werden alle rechtlichen Entwicklungen zur Organisation, Dokumentation und Haftungsprophylaxe angesprochen.Das Fachbuch ist im Verlag Versicherungswirtschaft erschienen.
Tags: Betrug, Betrugsprüfung, BGH, Fallaktenanalyse, gefälschte Lebensversicherungen, geprellte Kunden, Handel unter fremden Namen, Identitätsfälschung, Identitätsschwindel, Kassengriff, Konsumentenschutz, Lücken im System, Opferhilfe, Produktsicherheit, Proversicherer, Provisonsbetrug, Risikominimierung, Risikoprophylaxe, Sicherheitskreislauf, Urkundenfälschung, Verlag Versicherungswirtschaft, Versicherungsgelder erschwindelt, Versicherungskunden betrogen, Versicherungssumme
Weitere Meldungen: Fahndung & Sicherstellung
Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.