Betrug - Donnerstag, 03.09.2009 15:30

Zeugenaussagen und die Observation durch einen Privatdetektiv führten zu dem Ergebnis, dass der Party- und Festservice vom Angeklagten entgegen der Atteste und der hiernach bestehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit weitergeführt.
Nach dem der Angeklagte vor dem Bezirksgericht wegen Betrug und weiteren Delikten verurteilt wurde, hat er alles daran gesetzt die durch Zeugenaussagen und der Observation nachgewiesenen Tätigkeit zu relativieren. Das Kantonsgericht folgte bereits der Entscheidung des Bezirksgerichtes.
Das Bundesgericht betätigte, dass die Verurteilung zu 18 Monaten Gefängnis und 500 Franken Bußgeld bestehen bleibt (Urteil 6B–188/2007 vom 15.8.2007).
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