Betrug - Samstag, 05.09.2009 17:50

Im Termin wies Staatsanwältin Krämer darauf hin, dass gegen den Täter noch zwei Verfahren offen stünden. Richterin Will konterte und teilte mit, dass im Zeitraum 1999 bis 2000 der Täter schon aktiv war und wegen Betruges verhandelt wurde.
Für seine Betrügereien nutzte er die Daten seiner ahnungslosen Kunden. Auf diese wurden Rechnungen über Glasreparaturen ausgestellt, obwohl das Auto noch nicht einmal in der Werkstatt war. Die von den Versicherern eingesetzten Gutachter haben die Mogelpackung bei der Nachbesichtigung dokumentiert und den Angeklagten des Betruges überführt.
Der mittlerweile mit dem Betrieb in Konkurs gegangene Angeklagte arbeitet nun bei der Schwiegermutter. Das Urteil für Versicherungsbetrug und Urkundenfälschung fiel gnädig aus, weil der Angeklagte einerseits die Unterschriftenfälschung auf den Abtretungserklärungen einräumte und der Gesamtschaden bei knapp über 3.400,00 Euro lag. Er muss nun an Ärzte ohne Grenzen eine Strafe von 1.800 Euro zahlen.
Das fingierte Glasbruchrechnungen immer wieder ein Thema sind zeigt unser
Bericht:
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