Betrug - Dienstag, 08.09.2009 17:16

Die Diebe verschafften sich durch das Aufschlitzen der Plastikscheibe des Cabrio den Zugriff aus das Notebook und die Tasche des Angeklagten. Er hatte nur im Kopf die Sache anders darstellen zu müssen. Nach seiner Meinung musste der Diebstahl zum Erhalt des Versicherungsschutzes auf einem öffentlichen Parkplatz stattfinden.
Konsequent parkte er sein Fahrzeug um. Vom Privatparkplatz fuhr er auf das videoüberwachte Gelände der Lindauer Spielbank. Schade, der Polizeibeamte kontrollierte die Aufzeichnungen.Der bei der Polizei angegebene Tatablauf und die Uhrzeiten passten nun gar nicht.
Jetzt zahlt die Versicherung nicht und eine Geldstrafe wegen Betruges mit 1.750 Euro wird obendrauf auch noch fällig.
Tags: Betrug, Crime, Falschangaben, Geständnis, Kaskoversicherung, Richterspruch, Schadenmeldung, unwahre Angaben, Versicherungsmissbrauch, Videoüberwachung, vorsätzlich falsche Angaben, Wahrheit oder Lüge
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