- Dienstag, 11.10.2011 19:56

Grenzpolizeiliche Kontrolle
Die Bundespolizei überprüft zukünftig bei der grenzpolizeilichen Kontrolle von visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen auch biometrische Merkmale. Durch eine effizientere Identifizierung der Visuminhaber soll die Bekämpfung der irregulären Migration verbessert werden.
Das europäische Visa-Informationssystem (VIS).
Zu diesem Zweck vergleicht die Bundespolizei bei der Einreise den Fingerabdruck des Reisenden mit den bei der Visum-Antragstellung erhobenen biometrischen Daten, um die Identität der Person und die Echtheit des Visums zu verifizieren. Das Visa-Informationssystem enthält neben den biometrische Daten in Form von Fingerabdrücken, die Daten zum Antragsteller (Name, Foto, Reisedokument etc.) sowie die für die grenzpolizeiliche Kontrolle bedeutsamen Angaben zum Hauptreiseziel, zur Dauer des Aufenthalts und zum Zweck der Reise.
Foto: Bundespolizei
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