Versicherungsbarometer - Dienstag, 15.09.2009 09:07

Eine Meldung im HIS führt nicht zur Ablehnung des Vertrages oder Schadenfall. Hier müssen gewichtige Gründe vorliegen, die aber nicht im System abgelegt sind. In den meisten Fällen sind dem Betroffenen die Auslöser und Gründe weiterer Nachfragen des Versicherers bekannt. Wenn bei den vorvertraglichen Informationen zum Risiko geschummelt oder Vorschäden verschwiegen werden, dann wundert sich niemand mehr über die beharrliche Prüfung, die dann auch zum Schutz der Versicherungsbestände in Ordnung geht.
Die Möglichkeit der Einholung einer Selbstauskunft haben mittlerweile 5.000 Versicherte wahrgenommen. Wie viele Auskünfte zur Löschung oder einer Beschwerde beim speichernden Unternehmen führten, wird nicht mitgeteilt. Bei 444 Millionen Versicherungsverträgen, 9,5 Millionen Einträgen in HIS und lediglich 5.000 Anfragen ist die Angst der Deutschen durch das System unberechtigt belastet zu werden, offensichtlich gering. Kein Daten- oder Verbraucherschützer konnte bisher belegen, dass Tausende von Verträgen nicht gezeichnet wurden. Aus Einzelfällen wird unzulässig auf eine branchenweite Vorgehensweise geschlossen, wobei in den jährlichen Datenschutzberichten so gut wie keine Fälle der Versicherungswirtschaft auftauchen. Das wunrdert nicht, weil die Versicherer in aller Regel Verträge abschließen und nicht verhindern.
Wichtig ist, dass der Verbraucher auch die Vorteile für sich erkennt. Wer möchte schon, dass unter der Verwendung seiner Daten ein geklautes oder totalgeschädigtes Fahrzeug zu weiteren Straftaten eingesetzt oder damit Doppelrechnungen gegenüber Versicherern vorgenommen werden.
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