Gefahren im Internet - Dienstag, 15.09.2009 12:12

Wenn der Verbraucher nicht mehr durch das Dickicht blickt, dann kommen schnell Erklärungen wie:
Meine Versicherung will nicht zahlen!
Unangenehm wird es, wenn ausgerechnet die Haftpflichtversicherung bemüht werden muss, um einen Schaden bei Freunden, Verwandten, Bekannten oder auch nur den Nachbarn zu melden. Im Netz wird dann gerne und offen über eine Modifikation des Schadenherganges diskutiert und gut gemeinte Hilfestellungen gegeben.
Anleitung zum Betrug
Im Format-Versicherung-Report wird das Thema unter Hilfestellung eines Maklers breit diskutiert. Format titelt dann auch, dass sie zeigen wie der jahrelang brave Versicherungskunde an sein Geld kommt, auch wenn die Schilderungen mit dem tatsächlichen Sachverhalt nichts mehr zu tun hat.
http://www.news.at/articles/0936/30/250191/format-versicherungs-report-wie-sie-schadensfall-ihr-geld
Entdeckungsrisiko
Blöd ist, wenn der Versicherer in die Prüfung der Sachverhalte vor Ort einsteigt, den Vorgang rekonstruiert oder beschädigte Sachen (z.B. Polstermöbel, Teppiche, Brillen, Elektronik) von Spurensicherungsexperten überprüfen lässt.
Die Tipps sind keine Hilfe, sondern verführen zur Lüge, die schnell zum Komplettverlust der Ansprüche und in eine Sackgasse führen.
Wichtigste Versicherung
Bei aller Kritik gilt, dass die Haftpflichtversicherung nicht nur vor berechtigten, sondern auch unberechtigten Ansprüchen schützt. Stellt der Versicherer die Lüge fest, droht nicht nur eine Kündigung. Wir bewegen uns dann schon im Vollzugsstadium des Versicherungsbetruges. Kommt es zu einer Verurteilung der Beteiligten, dann wird aus einer kleinen Sache ein gewichtiges Problem.
Lösung
Wer zukünftig sicher gehen will, der sollte Gefälligkeitsschäden einschließen. Die meisten Versicherer, wie Allianz, AXA, Debeka, HDI-Gerling, Generali oder R+V bieten ihren Kunden schon einen erweiterten Schutz.
Die Leistungen sind begrenzt auf 2.500 bis 10.000 Euro.
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