Betrug - Donnerstag, 17.09.2009 16:10

Organisierte Kriminallität bleibt mobil

Die Bilanz der organisierten Kriminalität stimmt, wenn man den Zahlen des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2008 folgt. Danach fährt die OK 40 % höhere Gewinne ein. Die Ermittlungen in 575 Verfahren mit fast 9.500 Verdächtigen zeigten vor allen Dingen eine neue Qualität mit komplexen, internationalen, modernen und technisch ausgefeilten Strukturen.

Die Mobilität sichert die OK über das neue elektro-nische Zulassungsverfahren und die im Handel gegen kleines Geld beziehbaren Kurzzeitkennzeichen. Hilfswillige Scheinhalter geben den Zulassungsbe-hörden vor, dass sie Kurzzeitkennzeichen für den Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges, dessen Probefahrt,
Prüfungsfahrt und Überführungsfahrt nutzen müssten.

Tatsächlich kauft diese Person weder ein Fahrzeug oder ist überhaupt stolzer Besitzer eines Führerscheins. Ein riesiges Scheingeschäft mit kriminellen Hintergrund kann beginnen und die Zulassungsbehörden sowie die Polizei werden an der Nase herumgeführt.

Nicht nur die Berliner Polizei schlägt Alarm.

Die Fahnder gehen unter in der Anzahl der Straftaten in Verbindung mit Kurzzeitkennzeichen. In 793 Fälle des Kennzeichenmissbrauch und 284 Vorgängen der illegalen Herstellung wurde ermittelt. Der Katalog der festgestellten Delikte umfasst den Betrug, Steuerhinterziehung und Sozialhilfemissbrauch.

Auch die Niederlande sehen erhebliche Sicherheitsrisiken in dem illegalen Kennzeichenmissbrauch. Seit dem die Kurzzeitkennzeichen für alle Fahrzeugtypen schnell und günstig über Webportale bestellt werden können, ist ein Boom von Straftaten festzustellen.

In Spanien und Italien tauchen immer mehr hochpreisige SUV-Fahrzeuge mit deutschen Kurzzeitkennzeichen auf.

Die Rolle des Scheinhalters

Der Scheinhalter gibt seinen Namen zur Zulassung gegen Geld oder Waren her. Er kennt weder das Fahrzeug  noch den eigentlichen Nutzer, so dass ein Rückgriff auf diese Person weder bei Ordnungswidrigkeiten oder dem Tankbetrug erfolgreich ist.

Dreistigkeit der Täter unterschätzt

Die Täter fühlen sich so sicher, dass sie laut Telegraaf (NL) zunehmend das Rotlicht von Ampeln missachten. Die Kenntnis über die Deckadresse des Scheinhalters bringt die Fahnder in aller Regel nicht weiter. Bundesweit sind bei verschiedenen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften zahlreiche Verfahren anhängig in denen es um den schwunghaften Handel mit Kurzzeitkennzeichen geht.

1.000 Kurzzeitkennzeichen an eine Person

Der in Großmengen initiierte Abverkauf von Kurzzeitkennzeichen scheint ein riesiges Geschäft zu sein, wobei der ein oder andere Schildermacher sich zu Unrecht verdächtigt sieht. Die ohne Authentifizierung mögliche Online-Bestellung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) begünstigt nach Expertenmeinung den neuen Boom.

OK bleibt Mobil

Das sich die organisierte Kriminalität diesem Verfahren annimmt, war zu erwarten, da die Konkretisierung des jeweiligen Fahrzeuges beim Antrag auf Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens nicht erforderlich ist.

Ob aus Fahrzeugschein, Fahrzeug und Kurzzeitkennzeichen (muss nicht angebracht werden) eine zusammengesetzte Urkunde wird, liegt einzig und allein im Willen des Nutzers.

Sanktionswahrscheinlichkeit

Damit ist Tür und Tor geöffnet für die Kriminalität auf der Straße unter Verwendung eines „versicherten“ Fahrzeuges. Die Polizeigewerkschaft fordert eine länderübergreifende Übernahme des Bundeskriminalamtes an.

Da sich mittlerweile auch andere Länder, insbesondere deren Bürger Gedanken machen um die Sicherheit und  grenzenlose Nutzung der Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland, ist ein europäisches Problem und die Politik ist gefragt.

Die Rechtslage zur Ahndung des vorsätzlichen Kennzeichenmissbrauchs wirkt recht konfus, so dass die Beamten zusätzlich in Ermessenskonflikte geraten.

Einen Bericht aus den Niederlanden finden Sie unter:

http://www.telegraaf.nl/binnenland/4789098/__Fraude_met_Duits_kenteken__.html?view=print

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Diebstahl - Freitag, 09.07.2010 21:01

Umfangreiches Werkzeug gestohlen

In der Nacht zum Freitag wurden in Löhne drei Fahrzeuge eines Dachdeckerunternehmens an der Lübbecker Str. aufgebrochen. Aus den Fahrzeugen wurde umfangreiches Werkzeug gestohlen. Neben Akku-Bohrhämmern waren auch Bohrschrauber, Hand- und Kettensägen sowie Schlagbohrmaschinen das Ziel der Täter.

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Produktwarnungen - Montag, 14.06.2010 11:37

Löschdecken mit Verletzungsrisiken

Bei Kleinbränden sind Löschdecken in Haushalten und Gewerbe ein sinnvoller Schutz. Das Schnellwarnsystem der Europäischen Union (Rapex) meldet allerdings vermehrt Gefahren, die selbst von der Nutzung einer Löschdecke ausgehen können. Die Sicherheitsstandards der einschlägigen europäischen Norm EN 1869 scheinen einige Hersteller nicht zu erfüllen. Vor dem Kauf einer Löschdecke sollte man sich entsprechend informieren, damit einem im Brandfall ein Produkt zur Verfügung steht, das nicht selbst nach wenigen Sekunden in Brand gerät.

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Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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