Prävention - Samstag, 19.09.2009 12:51

Das Geschäft mit dem kalkulierten Tod

New York

Pietätlos oder kreativ. Mit dem kalkulierten Tod wollen Banker nach einer Mitteilung des Insurance Information Institut der USA zu einem neuen Millionengeschäft durchstarten. Nach dem gescheiterten Abenteuer der Vermittlung von Hauskrediten an finanzschwache Eigenheimkäufer interessieren sich die Banker nun für Lebensversicherungen. Das Produkt wollen sie nicht verkaufen, sondern von schwerkranken Menschen und Senioren abkaufen, damit sich diese noch ein paar schöne Tage machen, einen langgehegter Traum in Erfüllung geht oder die Kosten der Behandlung bezahlen können.

Das Geld ist knapp und die Banker versuchen offenbar mit allen Mitteln, neue Einnahmequellen zu erschließen. Ausgerechnet am Tod wollen die Banken viel verdienen. 

Ein Riesengeschäft für Anleger und Investoren?

In den USA sind immerhin 26 Billionen Dollar in Lebenspolicen investiert. Ein riesiger Markt, wenn man sich die laufenden Diskussionen um die Aufrechterhaltung der Krankenversorgung betrachtet.

Die ersten Alarmmeldungen aus New York erinnern dann auch gleich an das unmoralische Marketing von Life Benefit aus Großbritannien, die vor Jahren mit dieser Geschäftsidee in Deutschland todkranke Menschen umwarb.

Totgeglaubte leben länger......

Das Geschäft basierte darauf, dass der Kunde eine schwere unheilbare Krankheit hat, die sich im fortgeschrittenen Stadium (Krebs, Aids) befindet und die Lebenserwartung als kurz eingeschätzt werden konnte. Die Auszahlung lag immer weit unter der Leistung im Todesfall.

Policenbündelung im großen Stil

Dieses Modell wollen die Banker in den USA wohl reaktivieren und erweitern als Anleger und Investorenmodell. Je kürzer der Versicherte lebt, desto höher der Gewinn. Das Risiko für die Investoren liegt darin, dass dieser Plan zu Verlusten führt, wenn der Totgeglaubte länger lebt.

Alternativen: Der Verkauf einer gebrauchten Police?

Inwieweit der Versicherungsnehmer ein Interesse am Ausstieg durch Storno zum Rückkaufswert oder Verkauf hat, dürfte in erster Linie davon abhängen, ob er sich beim Verkauf (z.B. an cash.life oder andere Anbieter) oder dem Storno sich besser steht. Der Unterschied zu dem jetzt in den USA angeboten Investorenodell liegt klar auf der Hand.

Die Versicherungspolice wird als langfristige Kapitalanlage gesehen und nicht auf den Tod der versicherten Person spekuliert.

Tags: Anti-Fraud-Management, Anti-Money-Laundering, Fighting Crime, Finanzdelikte, Finanzmarktkrise, gebrauchte Policen, Geldwäschebekämpfung, Geschäft mit dem Tod, Konsumentenschutz, Kundenzufriedenheit, Lebensversicherung, Marktanalyse, organisierte Kriminalität, Risiko, Risikominimierung, Sicherheit, Sicherheitsgefühl, Versicherungsbarometer

Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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