Prävention - Montag, 21.09.2009 08:58

Crimereport on Tour
Crimereport war am Wochenende unterwegs und hat die Mülleimer in den Vorräumen der Filialen der Sparkasse Köln-Bonn besichtigt (siehe Fotos). Dabei konnte man sich davon überzeugen, dass sich die Mülleimer nach der letzten Reinigung am Freitag bis zum Sonntag mit Kontoauszügen wieder füllten.
Sauberkeit versus Sicherheit?
Dass das Finanzinstitut die Mülleimer nicht aus Gründen der Sicherheit aufgestellt hat, dürfte einleuchten. Hier geht es gänzlich allein um den Erhalt der Sauberkeit der Vorräume mit Druckern und Geldautomaten.
Datendiebstahl aus der Mülltonne
Selbst die mit Aufklebern versehenen Mülleimer werden genutzt. Die Kunden lesen nicht, sondern entsorgen ihre persönlichsten Daten direkt an der Bezugsquelle. Besonders beliebt ist die Entsorgung des Beiblatt oder sonstiger Kundeninformationen der Sparkasse Köln-Bonn.
Die wenigsten Verbraucher realisieren, dass selbst auf diesen Ausdrucken noch Name, Vorname, Kontonummer und BLZ lesbar sind. Die wenigsten haben vom Datendiebstahl aus der Mülltonne schon einmal gehört, was in den USA seit langer Zeit unter "Bin Raiding" bekannt ist.
Datenangeln aus der Mülltonne
Nicht nur das Datenangeln im Internet oder an Geldautomaten ist groß in Mode. Der Datendiebstahl via Kontoauszug oder Kassenbon ist für Kriminelle, insbesondere für deren Transaktionen, mindestens genauso lukrativ.
Wenn die Zugangsgeräte oder Tastaturen an Geldautomaten für Kriminelle kein Problem darstellen, dann ist das Wegwerfen von Kontoauszügen oder Kassenbons mit Kontendaten kein geringeres Risiko. Denn auch mit diesen Daten kaufen Betrüger unter Ihrem guten Namen ein oder fingieren Zahlungsaufträge.
Fürsorgepflichten oder Kundenproblem?
Fraglich ist, ob den Geldinstituten ein Vorwurf zu machen ist. Unser Test zeigt die Sicherheitsrisiken. Den Finanzinstituten dürften die Mängel schon seit langem bekannt sein. Wir können zwar nicht belegen, dass die Mülleimer das Wegwerfen der Kontoauszüge fördern, verhindern tun sie es auf jeden Fall nicht.
Wenn aber die Kontodaten wie Bargeld zu behandeln sind, dann sind die Finanzinstitute gefragt, um gemeinsam mit den Kunden eine sichere Entsorgung zu gewährleisten.
Nach Meinung von Crimereport könnte die Sicherheit und Sauberkeit auch durch das Aufstellen von Kontoauszugsdruckern mit Schreddereinzug entscheidend das Sicherheitsgefühl der Verbraucher verbessern.
Für Zahlungen mit der Geldkarte sollten auch die Kassenbons auf die Gefahren des Identitätsdiebstahls überprüft werden. Auf dem Doppel des Kassenbons benötigt der Kunde zumindest nicht den kompletten Datensatz.
Die wichtigsten Tipps, die Sie selber herzigen sollten:
• Denken Sie immer daran, dass Ihre Daten auf Kontoauszügen und Kassenbons als Informationsträger dienen. Sie sind Teil Ihrer Persönlichkeit! • Werfen Sie keine Kontoauszüge / Kassenbons in den Mülleimer ohne diese zu schreddern oder fein zu zerschneiden.
• Das gilt für Sie privat wie auch beruflich. Daten sind ein Vermögen wert.
• Ausspähung und Missbrauch verursachen ungeahnte Schäden.
• Verringern Sie durch aktive Datensicherung Ihre Haftung.
Neue Bankregeln ab 30.10.2009:
• Kontoauszüge
Die Geldinstitute sind nach dem Stichtag zur monatlichen Mitteilung des Kontostandes verpflichtet, wenn der Kunde es versäumt hat, seine Auszüge am Drucker oder per Internet abzurufen. Achtung: Die Portokosten dürfen dem Kunden berechnet werden!
• Lastschriftverfahren
Die Widerspruchfrist betrug bisher sechs Wochen ab Rechnungsstellung. Neu: Ab Oktober kann ist der kostenfreie Widerruf noch bis zu acht Wochen nach Belastungsdatum möglich. In den Fällen des Überweisungsbetruges haftet das Kreditinstitut künftig in vollem Umfang, wenn feststeht, dass der Betrag und die Unterschrift manipuliert wurden. Bisher zahlten die Geldinstitute meistens nur aus Kulanz.
• Kartenzahlung
Auch hier ändert sich die Rechtslage positiv für den Kunden. Werden durch Manipulationen des Geldautomaten oder dem kriminellen kopieren der Geldkarte finanzielle Schäden, so muss das Geldinstitut künftig den Verlust voll erstatten. Ein Abzug der Aufwendungen des Geldinstitutes von der Schadensumme. ist nicht erlaubt.
Neu:
Den Nachweis der autorisierten Abbuchung durch den Kunden muss das Geldinstitut führen.
Wichtig:
Nur bei grob fahrlässiger Verletzung der Aufbewahrungs bzw. Sorgfaltspflichten kann es zu einer Beweislastumkehr kommen. Geht die Geldkarte mit dem PIN-Code verloren, dann haftet der Kunde.
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