Prävention - Montag, 21.09.2009 08:58

Kontodaten - ein gigantisches Geschäft

Der Schwarzmarkt mit Millionen von Kontendaten blüht. Jeder muss damit rechnen betroffen zu sein. Von Kontoplünderungen, Überweisungsbetrug und Warenbestellungen zu Lasten „ahnungsloser“ Verbraucher ist täglich die Rede. Crimereport ist der Frage nachgegangen, wie sorglos Verbraucher mit den persönlichsten Kontodaten umgehen.

Wir haben die Wege der kriminellen Kontodaten und den günstigsten Zeitpunkt für die miesen Tricks der Datendiebe zur Beschaffung von Name, Vorname und Kontodaten geprüft. Viele, sehr viele Kunden, haben trotz aller Warnungen, nichts gelernt!

Kontoauszüge und Kassenbons werden zum Sicherheitsproblem.

Crimereport on Tour

Crimereport war am Wochenende unterwegs und hat die Mülleimer in den Vorräumen der Filialen der Sparkasse Köln-Bonn besichtigt (siehe Fotos). Dabei konnte man sich davon überzeugen, dass sich die Mülleimer nach der letzten Reinigung am Freitag bis zum Sonntag mit Kontoauszügen wieder füllten.

Sauberkeit versus Sicherheit?

Dass das Finanzinstitut die Mülleimer nicht aus Gründen der Sicherheit aufgestellt hat, dürfte einleuchten. Hier geht es gänzlich allein um den Erhalt der Sauberkeit der Vorräume mit Druckern und Geldautomaten.

Datendiebstahl aus der Mülltonne

Selbst die mit Aufklebern versehenen Mülleimer werden genutzt. Die Kunden lesen nicht, sondern entsorgen ihre persönlichsten Daten direkt an der Bezugsquelle. Besonders beliebt ist die Entsorgung des Beiblatt oder sonstiger Kundeninformationen der Sparkasse Köln-Bonn.

Die wenigsten Verbraucher realisieren, dass selbst auf diesen Ausdrucken noch Name, Vorname, Kontonummer und BLZ lesbar sind. Die wenigsten haben vom Datendiebstahl aus der Mülltonne schon einmal gehört, was in den USA seit langer Zeit unter "Bin Raiding" bekannt ist.

Datenangeln aus der Mülltonne

Nicht nur das Datenangeln im Internet oder an Geldautomaten ist groß in Mode. Der Datendiebstahl via Kontoauszug oder Kassenbon ist für Kriminelle, insbesondere für deren Transaktionen, mindestens genauso lukrativ.

Wenn die Zugangsgeräte oder Tastaturen an Geldautomaten für Kriminelle kein Problem darstellen, dann ist das Wegwerfen von Kontoauszügen oder Kassenbons mit Kontendaten kein geringeres Risiko. Denn auch mit diesen Daten kaufen Betrüger unter Ihrem guten Namen ein oder fingieren Zahlungsaufträge.

Fürsorgepflichten oder Kundenproblem?

Fraglich ist, ob den Geldinstituten ein Vorwurf zu machen ist. Unser Test zeigt die Sicherheitsrisiken. Den Finanzinstituten dürften die Mängel schon seit langem bekannt sein. Wir können zwar nicht belegen, dass die Mülleimer das Wegwerfen der Kontoauszüge fördern, verhindern tun sie es auf jeden Fall nicht.

Wenn aber die Kontodaten wie Bargeld zu behandeln sind, dann sind die Finanzinstitute gefragt, um gemeinsam mit den Kunden eine sichere Entsorgung zu gewährleisten.

Nach Meinung von Crimereport könnte die Sicherheit und Sauberkeit auch durch das Aufstellen von Kontoauszugsdruckern mit Schreddereinzug entscheidend das Sicherheitsgefühl der Verbraucher verbessern.

Für Zahlungen mit der Geldkarte sollten auch die Kassenbons auf die Gefahren des Identitätsdiebstahls überprüft werden. Auf dem Doppel des Kassenbons benötigt der Kunde zumindest nicht den kompletten Datensatz. 

Die wichtigsten Tipps, die Sie selber herzigen sollten:

• Denken Sie immer daran, dass Ihre Daten auf Kontoauszügen und Kassenbons als Informationsträger dienen. Sie sind Teil Ihrer Persönlichkeit! • Werfen Sie keine Kontoauszüge / Kassenbons in den Mülleimer ohne diese zu schreddern oder fein zu zerschneiden.

• Das gilt für Sie privat wie auch beruflich. Daten sind ein Vermögen wert.

• Ausspähung und Missbrauch verursachen ungeahnte Schäden.

• Verringern Sie durch aktive Datensicherung Ihre Haftung.

Neue Bankregeln ab 30.10.2009:

• Kontoauszüge

Die Geldinstitute sind nach dem Stichtag zur monatlichen Mitteilung des Kontostandes verpflichtet, wenn der Kunde es versäumt hat, seine Auszüge am Drucker oder per Internet abzurufen. Achtung: Die Portokosten dürfen dem Kunden berechnet werden!

• Lastschriftverfahren

Die Widerspruchfrist betrug bisher sechs Wochen ab Rechnungsstellung. Neu: Ab Oktober kann ist der kostenfreie Widerruf noch bis zu acht Wochen nach Belastungsdatum möglich. In den Fällen des Überweisungsbetruges haftet das Kreditinstitut künftig in vollem Umfang, wenn feststeht, dass der Betrag und die Unterschrift manipuliert wurden. Bisher zahlten die Geldinstitute meistens nur aus Kulanz.

• Kartenzahlung

Auch hier ändert sich die Rechtslage positiv für den Kunden. Werden durch Manipulationen des Geldautomaten oder dem kriminellen kopieren der Geldkarte finanzielle Schäden, so muss das Geldinstitut künftig den Verlust voll erstatten. Ein Abzug der Aufwendungen des Geldinstitutes von der Schadensumme. ist nicht erlaubt.

Neu:

Den Nachweis der autorisierten Abbuchung durch den Kunden muss das Geldinstitut führen.

Wichtig:

Nur bei grob fahrlässiger Verletzung der Aufbewahrungs bzw. Sorgfaltspflichten kann es zu einer Beweislastumkehr kommen. Geht die Geldkarte mit dem PIN-Code verloren, dann haftet der Kunde.

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Prävention - Sonntag, 18.07.2010 09:26

Moderne Präventionarbeit bei der Brandenburger Polizei

Die Brandenburger Polizei setzt nun verstärkt auf die Arbeit im Präventionsbereich und hat in allen 15 Schutzbereichen Präventionsdienststellen eingerichtet.

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Betrug - Mittwoch, 21.07.2010 23:22

33.654 "Blüten" im ersten Halbjahr 2010 beschlagnahmt

Der "falsche Fuffziger" ist die beliebteste Blüte in Europa. Danach kommt der 100-er und der 20 Euro-Schein. Das meiste Falschgeld wurde in diesem Jahr in Schleswig-Holstein sichergestellt.

Die Bundesbank hat im 1. Halbjahr 2010 gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 rund 20 Prozent mehr Blüten sichergestellt. Der durch Falschgeld verursachte Schaden hat sich im gleichen Zeitraum von 1,6 auf 1,9 Millionen Euro erhöht.

Damit in Ihrer Geldbörse kein Falschgeld landet, sollten einige Tipps auch im Urlaub beachtet werden:

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Versicherungsbarometer - Dienstag, 29.06.2010 10:43

Haftpflichtversicherung wird teurer

In diesem Jahr werden viele Haftpflichtversicherer ihre Prämien anheben müssen. Bereits zum 01.07.2010 rechnen Analysten mit einer Beitragsanpassung um bis zu fünf Prozent. Die Erweiterung des Deckungsumfanges und die immer teurer werdenden Schäden sind die Hauptgründe der Preisanhebung.

Die Aufdeckung des Brillenkartell durch das Bundeskartellamt wird die Haftpflichtversicherer in diesem Jahr noch nicht spürbar entlasten können. Erste Regresse der Versicherer werden nach dem vollständigen Abschluss der Verfahren zu erwarten sein. Der Gesamtschaden durch die Preisabsprachen wird sich ohnehin schwer berechnen lassen, da nicht alle Versicherer das Merkmal "Brillenschaden" in ihren Datenbeständen hinterlegt haben.

Unerwartete Unterstützung bei der Aufklärung dubioser Haftpflichtschäden erhalten die Versicherer aus dem Elektronik- und Fotobereich. Falschangaben zum Schadenhergang können durch Härtetests der Hersteller schneller aufgeklärt werden.

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Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

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