Urteil der Woche - Mittwoch, 23.09.2009 10:31

Anforderungen an ein Unfallrekonstruktionsgutachten

Berlin

Der Senat des Kammergerichtes Berlin hatte wegen des Verdachts der Unfallmanipulation zu klären, ob ein Sachverständiger nach dem aktenkundigen Vortrag der Parteien ein sachgerechtes Gutachten erstellen kann. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass ein Ortstermin, die Hinzuziehung der Fahrzeuge und eine Anhörung der Unfallbeteiligten notwendig sei, um überhaupt zu allen Beweisfragen qualifiziert Stellung nehmen zu können.

In seinem Beschluss vom 07.05.2009 (12 U 56/09) stellt der Senat hierzu fest, dass die schlüssigen technischen Ausführungen vom Kläger nicht nicht widerlegt werden konnten.

Zu den Hintergründen: In der Nacht des 31. Dezember soll es auf der Oranienburger Straße gegen 1.40 Uhr zu einer Kollision zwischen einem BMW 318 Coupe (mit Kurzzeitkennzeichen) und zwei Taxen gekommen sein. Der BMW sei frontal in die Gegenrichtung gefahren und hätte nach der Erstkollision den Vorder- auf den Hintermann geschoben. Im ersten Prozess verklagte hatte der erste Taxifahrer den Haftpflichtversicherer verklagt. Die Klage wurde vom Landgericht Berlin (59 O 152/07) abgewiesen.

Auch das Berufungsverfahren (12 U 96/08) vor dem Senat brachte nicht den erhofften Erfolg. Die Richter waren davon überzeugt, dass hier ein So-nicht-Unfall vorläge, weil der Unfall sich nicht so, wie behauptet, ereignet haben kann.

Der zweite Taxisunternehmer hatte dem Vordermann den Streit verkündet und versuchte nun sein Glück vor dem Senat. Hierzu musste er die technischen Feststellungen des Sachverständigen in Zweifel ziehen und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorbringen.

Nach Ansicht des Senates konnte aber dahinstehen, ob dieser Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeuges ebenso eingewilligt hat. Entscheidend für die Aussichtlosigkeit der Berufung war vielmehr, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Schäden am zweiten Taxi technisch nicht durch den behaupteten Unfall verursacht worden sein können.

Beurteilungsspielraum des Sachverständigen

Die Erforderlichkeit eines Ortstermins ist nach Ansicht des Senates Teil des Beurteilungsspielraumes des Sachverständigen. Der Sachverständige hat keinen Zweifel daran gelassen, dass er ohne die vom Kläger geforderten Maßnahmen zu einer zuverlässigen Einschätzung gelangen kann.

Kurzzeitkennzeichen und organisierte Kriminalität:

www.crimereport.de/news/artikel/287/

Tags: Betrug, Betrugsprüfung, Crime, Kurzzeitkennzeichen, manipulierte Verkehrsunfälle, organisierte Kriminalität, Urteile, Versicherungsbetrug, Vortäuschen von Straftaten, Wahrheit oder Lüge

Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Prävention - Freitag, 30.09.2011 07:35

Warnung an Studenten vor betrügerischen Wohnungsvermittlern

Der Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen naht - gleichzeitig steigen die Zahlen eines Kriminalitätsphänomens, von dem hauptsächlich junge Studenten betroffen sind. Die jungen Leute fallen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum Betrügern zum Opfer.

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