Diebstahl - Mittwoch, 23.09.2009 14:54

Der Wagen stand lediglich eine Etage höher. Eine Streife fand das Fahrzeug. Es gab weder einen unberechtigten Nutzer noch einen Diebstahl.
Kein Einzelfall!
Polizei und Parkhausbetreiber sehen sich mit ähnlichen Meldungen häufig konfrontiert. Der Anteil solcher Falschmeldungen in großen innerstädtischen Parkhäusern oder an den Flughäfen ist relativ groß, insbesondere wenn Reisende den Abstellort vergessen haben.
Wiederauffindung, Vortäuschung und Kosten
Meistens findet die Polizei dann nach Wochen das angestaubte Fahrzeug. Wenn der Kaskoversicherer schon gezahlt hat oder sogar der Ersatzwagen vor der Tür steht, dann gibt es meistens kein Verständnis mehr. Es droht die Rücknahme des Fahrzeuges und die Rückerstattung der Entschädigungssumme.
Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen wegen Vortäuschung einer Straftat. In Zeiten knapper Kassen sollte man damit rechnen, dass einem auch die Kosten der Suchaktion und Bearbeitung bei Polizei und Versicherer in Rechnung gestellt werden. Es lohnt sich also vor der Anzeigenerstattung alle Möglichkeiten zur Suche des Fahrzeuges auszuschöpfen.
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