Prävention - Donnerstag, 24.09.2009 08:30

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Nach der Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und dem seit 1.1.2008 gültigen Gesetz zur Telekommunikations-überwachung meldet das Bundesamt für Justiz einen Anstieg der Abhörmaßnahmen. Die in laufenden Ermittlungsverfahren auf Basis der Strafprozessordnung angeordneten Abhöraktionen sind zu 2007 um 542 auf insgesamt 5.348 Vorgänge gestiegen.

Die Steigerung nach der Gesetzesänderung war zu erwarten, nach dem für die Fahnder, Staatsanwälte und Gerichte der Katalog der Anlassstrafen für eine TKÜ nach § 100 a StPO systematisch neu geordnet wurde. Bei über sechs Millionen Strafverfahren hat sich die TKÜ als unverzichtbares Instrument für die verdeckte Ermittlung erwiesen.

Terrorismus, organisierte Kriminalität, Drogenkriminalität, Internet-und Computerkriminalität

Der Einsatz zur Bekämpfung schwer zu ermittelnder Kriminalität die unter moderner Kommunikations-technologie begangen werden, kann nach Mitteilung einer Sprecherin des Bundesministeriums kaum anders aufgeklärt werden.

Wahlkampffinale

Im Wahlkampffinale sind dann vorschnelle Bewertungen bis hin zu einem Überwachungswahn zu hören. Hierbei wird verdrängt, dass immer mehr mit Handys telefoniert oder gesurft wird.

Controlling erforderlich

Unabhängig hiervon muss die Politik durch ein geeignetes Controlling sicherstellen, dass die Freiheits- und Bürgerrechte dem berechtigten Anspruch zu einer hochtechnisierten Terror- und Kriminalitätsbekämpfung nicht untergeordnet werden.

Die Anzahl der TKÜ spricht zu der Gesamtzahl der Straftaten für einen eher noch moderaten Einsatz und die funktionierende Interessenabwägung im Einzelfall.

Verfehlungen und Pflichtverletzungen

Selbst Kritiker führen nicht an, dass bei der Anordnung der TKÜ grobe Fehler oder Pflichtverletzungen festgestellt wurden.

Erwartungen der Bürger

Für den Wahlkampf eignet sich das Thema nicht, da die Bürger erwarten, dass der Eingriff nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und der Gesetzeslage sauber dokumentiert und nachprüfbar vorgenommen wird. Bei schwerer Kriminalität werden die Eingriffe mit einer TKÜ als Normalfall der polizeilichen Arbeit angesehen, denn Sicherheit zum Nulltarif gibt es nicht.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Fahndung & Sicherstellung - Mittwoch, 25.01.2012 11:05

Geklauter Ford Mondeo aus Frankreich sichergestellt

NEUHAUS AM INN / LKRS. PASSAU: Am Montag, gegen 16.50 Uhr, wurde ein 39-jähriger Kroate mit seinem Ford Mondeo auf der BAB A 3 bei Neuhaus am Inn in Fahrtrichtung Österreich durch Schleierfahnder der Bundespolizei Passau einer Kontrolle unterzogen. An dem Ford waren deutsche Kurzzeitkennzeichen angebracht. Der Kroate hatte den Pkw in Deutschland gekauft und wollte diesen nach Österreich überführen.

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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