Brand - Dienstag, 29.09.2009 14:36

Die von der Feuerwehr festgestellten Hebelspuren an einer aufgebrochenen Tür und die spiegelverkehrten hakenkreuzähnlichen Spuren auf den Fenstern soll der Angeklagte selbst erzeugt haben. Beim Prozessauftakt am 16.09.2009 wurden dem Angeklagten auch Vorhaltungen gemacht wegen falscher Angaben gegenüber der Brandversicherung. Dort meldete er seinen Schaden am 03.11.2008. Der Versicherer hat nicht gezahlt. Der Prozess wird am 17. November 2009 fortgesetzt. Ein Sachverständiger soll bei den Zeugenaussagen anwesend sein. Der Gastwirt beteuerte seine Unschuld. Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.
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