- Dienstag, 06.10.2009 13:01

Für den mittlerweile amtsbekannten Ibbenbürener beantragte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre und 6 Monate. 17 Versicherungen hatten 16.400 Euro ausgezahlt. Fünf Fälle blieben im Versuchsstadium stecken.
Im Februar war er noch wegen gleichgelagerter Fälle vor dem Amtsgericht Ibbenbüren zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Trotz der erheblichen kriminellen Energie zum Abschluss der Unfallversicherungen und der Abrechnung der fiktiven Verletzungsfolgen, wollte Richter Langhans am Freitag dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht entsprechen.
Auf zwei Jahre Bewährung und 170 Sozialstunden wurde er verurteilt. Ein mildes Urteil für über 40 betrügerische Abrechnungen.
Für den zweiten Angeklagten sprach, dass der Hauptinitiator den alleinigen Tatplan einräumte und dieser selbst mit dem Gesetz noch nicht in Konflikt gestanden hatte. Als Hartz-IV-Empfänger hatte er schon mit Rückzahlungen an die Versicherer begonnen, so dass er wegen der Vergehen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 120 Sozialstunden verurteilt wurde.
Tags: Beihilfe zum Versicherungsbetrug, Betrug, Betrugsprüfung, Crime, Doppelabrechnung, Geständnis, Regress, Richterspruch, Unfallversicherung, Urteile, Verletzung, Versichertengemeinschaft, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, Vortäuschen von Straftaten
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