Prävention - Montag, 05.10.2009 18:07

Der 1. Oldtimerrechtstag war eine runde Sache!

Sinsheim, 25. und 26.09.2009

Mit dem 1. Oldtimerrechtstag hat die Deutsche Anwalt Akademie allen Liebhabern alter Automobile ein Forum geboten in dem die vielfältigen rechtlichen Probleme im kollegialen Gedankenaustausch diskutiert werden konnten. Es war ein runder Mix aus Fachinformation und Tipps, der den Teilnehmern in Erinnerung bleiben wird. In der Theorie hören sich viele Dinge einfach an, welche aber in der Praxis häufig zu Problemen führen, insbesondere beim Kauf, Verkauf und der richtigen Wahl der Versicherung für das alte Schätzchen.

Die Referenten demonstrierten in ihren Vorträgen, dass kaum ein anderes Rechtsgebiet so viele Streitfragen in der Bewertung der Beschaffenheitsangaben und der Historie des Kaufobjektes beinhalten. Rechtsanwalt Michael Eckert  ist seit Jahren mit den Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer befasst und weiß, dass viele Mandanten zu spät auf den Gedanken kommen Details zu dokumentieren(www.oldtimeranwalt.de).

Gutgläubigkeit wird ausgenutzt

Da sind schnell einige tausend Euro in den Sand gesetzt, insbesondere dann, wenn der Kaufvertrag zur Beschaffenheit des Kaufgegenstandes keine präzisen Angaben enthält. Vor dem Hintergrund des neuen Schuldrechts sind die Möglichkeiten des Gewährleistungsausschlusses drastisch reduziert worden, dass ändert aber laut Eckert nichts an der Ausgangssituation, wenn der Käufer sich mit einem inhaltslosen Kaufvertrag zufrieden gegeben hat.

Kurzgutachten helfen nur bedingt weiter

Auch die weit verbreitete Meinung der Dokumentation durch ein Kurzgutachten belegt keineswegs die historische Geburtsurkunde und Originalität des Fahrzeuges. Ein Kurzgutachten ist auch kein Beleg dafür, dass historische Substanz überhaupt noch vorhanden ist und eine lückenlose Fahrzeughistorie  des Fahrzeuges vorgelegt wurde.

Wahl des Sachverständigen

Ein permanenter Streitpunkt ist natürlich die Frage der Parameter die der Sachverständige für die Feststellung der Werte des Kaufgegenstandes herangezogen hat. Unbeantwortet ist nämlich die Frage, wie viel an Substanz noch da sein muss, um von einer Originalität noch sprechen zu können.

Wo hört die Originalität auf, wo fängt die Restauration an und wo beginnt die Replika?

In diesem Spannungsfeld bewegt sich Eckert und sein Kollege Oliver Roesner, der dann auch gleich als Fachanwalt für Versicherungsrecht die Seite der Schwierigkeiten im Unfallrecht beleuchtete, die sich zwangsweise aufdrängt, wenn die Mandanten erst im Schadenfall von der geschönten Historie, einer Blitzrestauration und Schlimmstenfalls von der gefälschten Dublette erfahren.

Schadenersatzrecht mit Tücken

Roesner überzeugte die Teilnehmer, dass das Oldtimerrecht auch für das Schadenersatzrecht seine eigenen Tücken hat. Hat der Mandant auf den Grundsatz „Nur wer richtig fragt, bekommt andere Antworten“ verzichtet, dann läuft er schnell Gefahr auch beim Versicherungsantrag ins Blaue hinein vorzutragen.

Spätestens im Schadenfall riskieren die Mandanten, dass der Haftpflicht- oder Kaskoversicherer die Historie aufrollt und die Fahrzeugbeschreibung unter einem ganz anderen Licht zu betrachtet.

Wertangaben, Urkunden und Gutachten

Geschönte Wertangaben, Urkunden und Gutachten zur Fahrzeugbeschreibung können schnell zu drakonischen Anspruchsverlusten führen. Im hochpreisigen Oldtimergeschäft sollte auf keinen Fall auf eine Rechtsberatung verzichtet werden.

Besonders problematisch wird die Angelegenheit, wenn die Verschuldenslage und die Höhe des Schadens nicht eindeutig geklärt sind.

Gutachtereinsatz

Das bestätigt auch Dipl. Ing. Thomas Eschenbach (www.kfz-buero.de). Er befasst sich seit 1995 mit diesem Spezialrecht, der Szene und den Besonderheiten des Oldtimermarktes.

In seinem Vortrag ging er eindrucksvoll auf die Tricks zur sogenannten Zellteilung ein. Der Markt der Fälschungen und frisch geklonter Oldtimer hat sich mit Wegfall der Grenzen vom Westen zum Osten stark weiterentwickelt.

Parallelen zu dem explodierenden Kunst- und Antiquitätenmarkt sind zulässig. Die Täter investieren in die Legende und die Fahrzeugdokumente. Ein Laie kann das nicht erkennen. Ohne Hemmungen mutiert da schnell eine Limousine zum teuren Cabrio. Eschenbach machte dann auch keinen Hehl daraus, dass er von Kurzgutachten wenig hält. Wer einen Oldtimer im hochpreisigen Segment kauft, der sollte sich bei dem Gedanken an ein Renditeobjekt absichern und nicht abzocken lassen.

Teilweise muss er über Wochen eine aufwendige Recherche betreiben. Das kann sich aber für den Kunden durchaus lohnen. Bei seinem letzten Fall konnte er unter Hilfestellung des Herstellers sogar den Nachweis für einen Werksprototyp eines 300 SL aus 1956 führen.

Für den Kunden hat sich das Finanzbarometer kräftig nach oben entwickelt.

Fazit:

Die DeutscheAnwaltAkademie hat mit diesem Seminartyp und der Kombination der Museumsbesuche den Geschmack der TeilnehmerInnen getroffen. Für eine weitere Auflage des Seminars spricht schon die Vertiefung zu den Möglichkeiten einer Historienrecherche, dem Einsatz von Überwachungstechnologie zu mehr Diebstahlsicherheit und der Rückgewinnungshilfe im Schadenfall.

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Diebstahl - Dienstag, 01.05.2012 14:00

Kompaktlader der Marke Gehl gestohlen

Husum: In der vorletzten Nacht wurde ein Kompaktlader von einem landwirtschaftlichen Gehöft in der Straße Blaue Reihe in 25836 Poppenbüll gestohlen. Es handelt sich um einen kleinen wendigen Lader mit Frontschaufel der Marke Gehl in den Farben weiß-gelb-rot. Für den Abtransport war ein Fahrzeug mit Verlademöglichkeit erforderlich. Eine Dieselhandpumpe der Marke Hornet mit einem gelben Schlauch entwendet. Zeugen, die Hinweise geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten die Polizei Garding Tel.: 04862-102310 zu informieren.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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