Prävention - Montag, 05.10.2009 18:07

Die Referenten demonstrierten in ihren Vorträgen, dass kaum ein anderes Rechtsgebiet so viele Streitfragen in der Bewertung der Beschaffenheitsangaben und der Historie des Kaufobjektes beinhalten. Rechtsanwalt Michael Eckert ist seit Jahren mit den Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer befasst und weiß, dass viele Mandanten zu spät auf den Gedanken kommen Details zu dokumentieren(www.oldtimeranwalt.de).
Gutgläubigkeit wird ausgenutzt
Da sind schnell einige tausend Euro in den Sand gesetzt, insbesondere dann, wenn der Kaufvertrag zur Beschaffenheit des Kaufgegenstandes keine präzisen Angaben enthält. Vor dem Hintergrund des neuen Schuldrechts sind die Möglichkeiten des Gewährleistungsausschlusses drastisch reduziert worden, dass ändert aber laut Eckert nichts an der Ausgangssituation, wenn der Käufer sich mit einem inhaltslosen Kaufvertrag zufrieden gegeben hat.
Kurzgutachten helfen nur bedingt weiter
Auch die weit verbreitete Meinung der Dokumentation durch ein Kurzgutachten belegt keineswegs die historische Geburtsurkunde und Originalität des Fahrzeuges. Ein Kurzgutachten ist auch kein Beleg dafür, dass historische Substanz überhaupt noch vorhanden ist und eine lückenlose Fahrzeughistorie des Fahrzeuges vorgelegt wurde.
Wahl des Sachverständigen
Ein permanenter Streitpunkt ist natürlich die Frage der Parameter die der Sachverständige für die Feststellung der Werte des Kaufgegenstandes herangezogen hat. Unbeantwortet ist nämlich die Frage, wie viel an Substanz noch da sein muss, um von einer Originalität noch sprechen zu können.
Wo hört die Originalität auf, wo fängt die Restauration an und wo beginnt die Replika?
In diesem Spannungsfeld bewegt sich Eckert und sein Kollege Oliver Roesner, der dann auch gleich als Fachanwalt für Versicherungsrecht die Seite der Schwierigkeiten im Unfallrecht beleuchtete, die sich zwangsweise aufdrängt, wenn die Mandanten erst im Schadenfall von der geschönten Historie, einer Blitzrestauration und Schlimmstenfalls von der gefälschten Dublette erfahren.
Schadenersatzrecht mit Tücken
Roesner überzeugte die Teilnehmer, dass das Oldtimerrecht auch für das Schadenersatzrecht seine eigenen Tücken hat. Hat der Mandant auf den Grundsatz „Nur wer richtig fragt, bekommt andere Antworten“ verzichtet, dann läuft er schnell Gefahr auch beim Versicherungsantrag ins Blaue hinein vorzutragen.
Spätestens im Schadenfall riskieren die Mandanten, dass der Haftpflicht- oder Kaskoversicherer die Historie aufrollt und die Fahrzeugbeschreibung unter einem ganz anderen Licht zu betrachtet.
Wertangaben, Urkunden und Gutachten
Geschönte Wertangaben, Urkunden und Gutachten zur Fahrzeugbeschreibung können schnell zu drakonischen Anspruchsverlusten führen. Im hochpreisigen Oldtimergeschäft sollte auf keinen Fall auf eine Rechtsberatung verzichtet werden.
Besonders problematisch wird die Angelegenheit, wenn die Verschuldenslage und die Höhe des Schadens nicht eindeutig geklärt sind.
Gutachtereinsatz
Das bestätigt auch Dipl. Ing. Thomas Eschenbach (www.kfz-buero.de). Er befasst sich seit 1995 mit diesem Spezialrecht, der Szene und den Besonderheiten des Oldtimermarktes.
In seinem Vortrag ging er eindrucksvoll auf die Tricks zur sogenannten Zellteilung ein. Der Markt der Fälschungen und frisch geklonter Oldtimer hat sich mit Wegfall der Grenzen vom Westen zum Osten stark weiterentwickelt.
Parallelen zu dem explodierenden Kunst- und Antiquitätenmarkt sind zulässig. Die Täter investieren in die Legende und die Fahrzeugdokumente. Ein Laie kann das nicht erkennen. Ohne Hemmungen mutiert da schnell eine Limousine zum teuren Cabrio. Eschenbach machte dann auch keinen Hehl daraus, dass er von Kurzgutachten wenig hält. Wer einen Oldtimer im hochpreisigen Segment kauft, der sollte sich bei dem Gedanken an ein Renditeobjekt absichern und nicht abzocken lassen.
Teilweise muss er über Wochen eine aufwendige Recherche betreiben. Das kann sich aber für den Kunden durchaus lohnen. Bei seinem letzten Fall konnte er unter Hilfestellung des Herstellers sogar den Nachweis für einen Werksprototyp eines 300 SL aus 1956 führen.
Für den Kunden hat sich das Finanzbarometer kräftig nach oben entwickelt.
Fazit:
Die DeutscheAnwaltAkademie hat mit diesem Seminartyp und der Kombination der Museumsbesuche den Geschmack der TeilnehmerInnen getroffen. Für eine weitere Auflage des Seminars spricht schon die Vertiefung zu den Möglichkeiten einer Historienrecherche, dem Einsatz von Überwachungstechnologie zu mehr Diebstahlsicherheit und der Rückgewinnungshilfe im Schadenfall.
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