Betrug - Freitag, 09.10.2009 12:05

Sicherheitsrisiko
Ibrahim T. war an einer ganzen Serie von Unfällen in 1999-2003 beteiligt.
Die überlastete Justiz musste zugestehen, dass sie nun zum selbst zum Sicherheitsrisiko für die Bürger wird, denn Fahrgäste chauffiert T. auch heute noch unbehelligt durch München. Führerschein und die Lizenz zur Personenbeförderung sind ihm belassen worden.
Von den Opfern, deren seelischen und finanziellen Belastungen wird nicht gesprochen, geschweige denn von einer Entschuldigung oder Wiedergutmachung.
Die Ermittlungen brachten 30 Schadenfälle in fünf Jahren zu Tage. Ibrahim T. musste sich nach der Festnahme in 2006 und 10 Tagen Haft zwar vor der Strafkammer verantworten. Von den angeklagten Unfällen hatte Ibrahim T. zu Prozessauftakt zehn Fälle eingeräumt. Aufgrund der langen Verfahrensdauer mussten Zugeständnisse gemacht werden wegen Verjährung bzw. schwieriger Beweislage. Die Versicherungen schädigte T. um rund 80.000 Euro.
Führer- und Beförderungsschein trotz persönlicher Ungeeignetheit?
Der Deal zwischen dem Angeklagten, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft läuft darauf hinaus, dass T. wegen der Überlastung der Justiz mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 7.200 Euro davon kommt. Die Justiz muss sich hier zu recht fragen lassen, wie die Sicherheit für unbescholtene Verkehrsteilnehmer bei gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr ohne wenn und aber zügig hergestellt werden kann.
Wenn die Verdachtslage sich bestätigt und eine abnorme Verhaltensweise sich abzeichnet, dann ist es schier unglaublich, dass die Justiz nach einer Strafanzeige sechs Jahre benötigt um die sich über die Verkehrssicherheit Gedanken zu machen.
Bei einem so krassen Fall hätte man die Ausschöpfung des Strafrechtsrahmens von 1 bis 10 Jahren und den Einzug der Fahrerlaubnis und des Personen-beförderungsscheines erwarten dürfen. Parallelverfahren zeigen, dass es auch anders geht.
Taxigewerbe hat zu viele Unfälle!
Mit der dramatisch gestiegenen Zahl der Taxi-Unfälle befassen sich seit längerer Zeit der Branchenverband und der Bundestags-Verkehrsausschuss. Die Sach- und Personenschäden durch Unfälle mit Taxen sind seit 2004 rasant gestiegen. Für 2008 meldete die Signal-Iduna als Marktführer für die Taxibranche einen Anstieg von 22 Prozent. Der Branchenverband fürchtet, dass entweder nur noch zu horrenden Preisen ein Versicherungsschutz zu erlangen ist oder dieser ganz versagt wird.
Der Taxiverband empfahl dem Verkehrsministerium ein Pflicht- und Ausbildungsprogramm einzuführen. Das Ministerium sah den Vorschlag bisher als zu bürokratisch an. Hierin sollten die Taxifahrer lernen, wie man Gefahren im Straßenverkehr besser einschätzt, abrechnungsfähige Quittungen erstellt, wie man Kinder während der Fahrt sichert, Busspuren korrekt nutzt und wie man sich nach einem Unfall richtig verhält.
Besorgniserregende Häufung
Der Fall Ibrahim T. ist, wie die Ermittlungen der Kriminalpolizei Esslingen und Wuppertal schon vor Jahren zeigten, kein Einzelfall. In Esslingen befassten sich die Kriminalen mit Unfällen eines Taxiunternehmers, seines Angestellten und eines Werkstattbesitzers seit 2002. Die ständige Ermittlungsgruppe in Wuppertal ermittelte bei einem Taxifahrer 121 Unfälle im bergischen Kreis.
Bundesweite Zollermittlungen
Auch die Zollbehörden sind mit dem Taxigewerbe gut beschäftigt. Die Ermittler hatten immerhin bundesweit 180 Verfahren eingeleitet. Einige Verfahren konnten mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen werden. Von Mai bis September 2009 wurden Geldstrafen von 4.000 bis 9.000 Euro n und Freiheitsstrafen auf Bewährung verhangen. Rund 40 Verfahren gegen Taxiunternehmer und deren Fahrer wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Sozialleistungen stehen noch an.
Volkswirtschaftlicher Gesamtschaden
Am Beispiel des Ibrahim T. hat Crimereport versucht den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden zu berechnen. Zu den 80.000 Euro an Versicherungsleistungen ist der Verdienst der für ihn tätigen Sachverständigen und Anwälte hinzuzurechnen, zumal nur ein Fall von T. selbst vor Gericht erfolglos blieb.
Spurten die Versicherer nicht bei der Herausgabe der Versicherungssumme, dann scheute T. nicht den Gang zu den Zivilgerichten, so dass auch hierbei weitere Kosten anfielen. Bei der Polizei kamen bei 30 Unfällen schätzungsweise Kosten allein für die Unfallaufnahme und Bearbeitung mit 30.000 Euro zusammen. Die Bearbeitung bei den Versicherern haben wir pro Fall mit 1.000 Euro und die der Ermittlungskommission „vorgetäuschte Unfälle mit 50.000 Euro“ angesetzt, so dass wir in der Summe bei insgesamt rund 200.000 Euro liegen dürften.
Hinzukommen die bisher unerwähnt gebliebenen Schäden auf Seiten der Opfer. Neben dem Verlust des Schadenfreiheitsrabattes sind die Eigenschäden in der weiteren Kalkulation zu berücksichtigen. Bei 30 Unfällen ist unter Berücksichtigung der drei-bis vierstelligen Summen die T. geltend machte von einem Gesamtschaden in Höhe von 50.000 Euro mindestens ausgegangen werden. Wenn die Opfer von T. keine Kaskoversicherung hatten, dann sind sie bis dato wahrscheinlich leer ausgegangen. Auch die jetzt verhängte Geldstrafe dient keineswegs der Wiedergutmachung gegenüber den Opfern.
Opferhilfe
Wie stark die seelischen und finanziellen Belastungen tatsächlich sind, müsste im Einzelfall betrachtet werden. Selbst wenn es nicht zur direkten Körperschädigung kam, so sind neben dem finanziellen Verlust, dem Ärger über das vermeintliche Fehlverhalten meistens auch Erniedrigungen in Kreis der Familie oder von Bekannten zu ertragen. Ist das Auto für die Fahrten zur Arbeit unerlässlich kommt es Schlimmstenfalls zu Einschränkungen bei der persönlichen Planung oder einer Kreditaufnahme, damit man den Arbeitsplatz nicht auch noch verliert.
Polizei und Justiz sollten in derartigen Verfahren verstärkt die Rechte der Opfer im Auge haben. Neben einer öffentlichen Entschuldigung ist eine der Schuld angemessene Wiedergutmachung erforderlich.
Im Fall des Ibrahim T. empfehlen wir den Opfern nach Rechtskraft des Urteils die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Verkehrsopferhilfe. Über die Voraussetzungen können sich die Verbraucher unter www.verkehrsopferhilfe.de http://ww.verkehrsopferhilfe.de informieren.
Hilfe durch den eigenen Kraftfahrtversicherer
Crimereport hat bei den Pressestellen der großen Kraftfahrtversicherer nachgehakt. Leider wollten sich weder der Marktführer Allianz noch die HUK-Coburg äußern. Beide nehmen das sensible Thema sehr ernst, wollen sich aber nicht in die Karte schauen lassen.
Unsere Fragen an die Pressesprecher wollen wir Ihnen aber nicht vorenthalten. Wir meinen, dass die Versicherungskunden ein Anrecht darauf haben Informationen zu erhalten. Bei einem von den Versicherern jährlich prognostizierten Verlust von vier Milliarden Verlust sollte der Bürger wissen, wie der Versicherer seines Vertrauens seine Versichertengemeinschaft schützt und in diesen besonderen Fällen auch Hilfestellung gibt. Nur mit diesem Hintergrundwissen kann der Bürger auch einschätzen, warum die Versicherungswirtschaft zur Aufklärung ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) dringend benötigt. In den Fällen des provozierten Unfalles ist dieses System entscheidend, zumal die Polizei schon seit Jahren nur noch einen Bruchteil der Verkehrsunfälle aufnimmt.
Unsere Fragen an die Pressestellen:
Wie viele Mitarbeiter sind in der Betrugsprävention tätig? In welchen Sparten sind die Mitarbeiter präventiv tätig? Wie viele Fälle konnten in 2008/2009 aufgedeckt werden? Wie hoch war die Einsparsumme der Spezialisten? Wie viele Vorgänge befinden sich in der prozessualen Auseinandersetzung? Wie viele Strafanzeigen mussten Sie erstatten?
Tags: Autobumser, Betrug, Betrugsdelikte, Betrugsprüfung, charakterliche Ungeeignetheit, Crime, Den Tätern auf der Spur, GDV, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Geldprobleme, geprellte Kunden, Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft, Geständnis, Hinweis- und Informationssystem, HIS, Kriminalstatistik, Kundenzufriedenheit, Lücken im System, lebenslange Sperre, manipulierte Verkehrsunfälle, maschinelle Betrugserkennung, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Nicht mit mir, Prävention, Produktqualität, Regress, Richterspruch, Risikominimierung, Studien zum Versicherungsbetrug, Versichertengemeinschaft, Versicherungen mit Service, Versicherungsbetrug, Versicherungsgelder erschwindelt, Versicherungskunden betrogen, Versicherungsmissbrauch
Weitere Meldungen: Gefahren im Internet
Weitere Meldungen: Urteil der Woche
Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.