Urteil der Woche - Samstag, 20.06.2009 17:58

Im vorliegenden Fall hatte sich aus dem unfallanalytischen Gutachten ergeben, dass der vermeintlich Geschädigte sich durch kollusives Zusammenwirken einen tatsächlich nichtgegebenen Schadenersatzanspruch sichern wollte. Die Abzocke ging schief.
Der Versicherer bekommt mehrere tausend Euro. Anstatt einer satten Regulierung hat er nun die Kosten zu tragen. Das Landgericht Gießen hatte im Beschluss vom 20.05.2008 denKläger schon zu einem Kostenersatz von 6.477,48 Euro verurteilt. Die Rechtsbeschwerde vor dem OLG Frankfurt hat keine Änderung ergeben. Auch das OLG bestätigt in seiner Entscheidung den vorherigen Beschluss des LG und setzt am 06.11.2008 fest, dass der Kläger auch noch die Kosten des Beschwerdeverfahrens (18 W 359/08) zu tragen hat. Die Entscheidung mit weiteren Rechtshinweisen finden Sie unter: http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/355B25D603B95F2FC1257507004A1E78?Opendocument
Tags: Betrug, Crime, manipulierte Verkehrsunfälle, Regress, Urteile, Versicherter muss zahlen, Versicherungsmissbrauch, Vortäuschen von Straftaten
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