Urteil der Woche - Dienstag, 20.10.2009 12:06

Wer zu früh klagt - verliert!

Einem Haftpflichtversicherer muss selbst in einfach gelagerten Schadenfällen eine angemessene Überprüfungszeit zu Grund und Höhe eingeräumt werden. Das Kammergericht hatte sich in einer jüngeren Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob aufgrund der heutigen technischen Bedingungen die Prüffrist zu begrenzen ist. Auch wenn die Versicherer in der Werbung die Schadenregulierung rund um die Uhr an allen Tagen versprechen, wollte das Kammergericht nicht von der Einzelfallprüfung abweichen.

Mitwirkungspflichten werden berücksichtigt

In der Regel werden bei einfach gelagerten Fällen zwei bis drei Wochen in der Rechtsprechung vertreten. Maßgeblich für die Frist ist, ob der Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen hat.

Ist das der Fall, dann geht auch das Kammergericht davon aus, dass bei einem durchschnittlich gelagerten Schadenfall spätestens in vier bis sechs Wochen die Prüfung abgeschlossen sein muss.

Vorsicht - bei zu früher Klage

Eine Klageveranlassung besteht aber erst, wenn erkennbar wird, dass eine angemessene Prüfung verzögert oder dem Anspruch ohne Prüfung entgegengetreten wird.

Fristverlängerungen bei berechtigten Zweifeln

Bestehen berechtigte Zweifel zu Grund oder Höhe, so kann sich die Prüfungsfrist durchaus auf mehrere Wochen verlängern. Nicht nur das Kammergericht (KG, Beschluss vom 30.3.2009 - 22 W 12/09), sondern auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 27. Juni 2007 unter Az.: I-1 W 23/07) sehen keine starren Prüfungsfristen. Im Einzelfall ist zu entscheiden. Wer zu früh klagt, den bestrafen die Gerichte mit der Tragung der Kosten.

Tags: analytische Gutachten, Betrug, Betrugsprüfung, Falschangaben, Hinweis- und Informationssystem, HIS, manipulierte Verkehrsunfälle, maschinelle Betrugserkennung, Rechnungsprüfung, Regress, Richterspruch, Schadenanzeige, Stichproben, unwahre Angaben, Versichertengemeinschaft, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch

Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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Fahndung & Sicherstellung - Samstag, 14.04.2012 16:07

Gestohlene Luxuswagen sichergestellt

Schlag auf Schlag geht es momentan bei den Schleierfahndern bei ihrer Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Am Donnerstag, 12.04.2012, konnten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim nun schon den dritten Wagen innerhalb zweier Wochen aus dem Verkehr ziehen. Diesmal griffen sich die Fahnder einen hochwertigen BMW X 6 heraus.

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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