Urteil der Woche - Dienstag, 20.10.2009 12:06

Wer zu früh klagt - verliert!

Einem Haftpflichtversicherer muss selbst in einfach gelagerten Schadenfällen eine angemessene Überprüfungszeit zu Grund und Höhe eingeräumt werden. Das Kammergericht hatte sich in einer jüngeren Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob aufgrund der heutigen technischen Bedingungen die Prüffrist zu begrenzen ist. Auch wenn die Versicherer in der Werbung die Schadenregulierung rund um die Uhr an allen Tagen versprechen, wollte das Kammergericht nicht von der Einzelfallprüfung abweichen.

Mitwirkungspflichten werden berücksichtigt

In der Regel werden bei einfach gelagerten Fällen zwei bis drei Wochen in der Rechtsprechung vertreten. Maßgeblich für die Frist ist, ob der Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen hat.

Ist das der Fall, dann geht auch das Kammergericht davon aus, dass bei einem durchschnittlich gelagerten Schadenfall spätestens in vier bis sechs Wochen die Prüfung abgeschlossen sein muss.

Vorsicht - bei zu früher Klage

Eine Klageveranlassung besteht aber erst, wenn erkennbar wird, dass eine angemessene Prüfung verzögert oder dem Anspruch ohne Prüfung entgegengetreten wird.

Fristverlängerungen bei berechtigten Zweifeln

Bestehen berechtigte Zweifel zu Grund oder Höhe, so kann sich die Prüfungsfrist durchaus auf mehrere Wochen verlängern. Nicht nur das Kammergericht (KG, Beschluss vom 30.3.2009 - 22 W 12/09), sondern auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 27. Juni 2007 unter Az.: I-1 W 23/07) sehen keine starren Prüfungsfristen. Im Einzelfall ist zu entscheiden. Wer zu früh klagt, den bestrafen die Gerichte mit der Tragung der Kosten.

Tags: analytische Gutachten, Betrug, Betrugsprüfung, Falschangaben, Hinweis- und Informationssystem, HIS, manipulierte Verkehrsunfälle, maschinelle Betrugserkennung, Rechnungsprüfung, Regress, Richterspruch, Schadenanzeige, Stichproben, unwahre Angaben, Versichertengemeinschaft, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch

Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

weiter...

Weitere Meldungen: Urteil der Woche

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Diebstahl - Freitag, 09.07.2010 21:01

Umfangreiches Werkzeug gestohlen

In der Nacht zum Freitag wurden in Löhne drei Fahrzeuge eines Dachdeckerunternehmens an der Lübbecker Str. aufgebrochen. Aus den Fahrzeugen wurde umfangreiches Werkzeug gestohlen. Neben Akku-Bohrhämmern waren auch Bohrschrauber, Hand- und Kettensägen sowie Schlagbohrmaschinen das Ziel der Täter.

weiter...

Weitere Meldungen: Diebstahl

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Betrug - Mittwoch, 21.07.2010 23:22

33.654 "Blüten" im ersten Halbjahr 2010 beschlagnahmt

Der "falsche Fuffziger" ist die beliebteste Blüte in Europa. Danach kommt der 100-er und der 20 Euro-Schein. Das meiste Falschgeld wurde in diesem Jahr in Schleswig-Holstein sichergestellt.

Die Bundesbank hat im 1. Halbjahr 2010 gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 rund 20 Prozent mehr Blüten sichergestellt. Der durch Falschgeld verursachte Schaden hat sich im gleichen Zeitraum von 1,6 auf 1,9 Millionen Euro erhöht.

Damit in Ihrer Geldbörse kein Falschgeld landet, sollten einige Tipps auch im Urlaub beachtet werden:

weiter...

Weitere Meldungen: Betrug

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Buchvorstellung

Information Security Management – Das Praxishandbuch

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Rückgewinnung von gestohlenen Vermögenswerten

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Persönlichkeitsprofile von Wirtschaftsstraftätern

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Geschäftseinbrüche vermeiden

Shop

Rezension

Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

Websites von ProVersicherer: