Urteil der Woche - Dienstag, 20.10.2009 12:06

Wer zu früh klagt - verliert!

Einem Haftpflichtversicherer muss selbst in einfach gelagerten Schadenfällen eine angemessene Überprüfungszeit zu Grund und Höhe eingeräumt werden. Das Kammergericht hatte sich in einer jüngeren Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob aufgrund der heutigen technischen Bedingungen die Prüffrist zu begrenzen ist. Auch wenn die Versicherer in der Werbung die Schadenregulierung rund um die Uhr an allen Tagen versprechen, wollte das Kammergericht nicht von der Einzelfallprüfung abweichen.

Mitwirkungspflichten werden berücksichtigt

In der Regel werden bei einfach gelagerten Fällen zwei bis drei Wochen in der Rechtsprechung vertreten. Maßgeblich für die Frist ist, ob der Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen hat.

Ist das der Fall, dann geht auch das Kammergericht davon aus, dass bei einem durchschnittlich gelagerten Schadenfall spätestens in vier bis sechs Wochen die Prüfung abgeschlossen sein muss.

Vorsicht - bei zu früher Klage

Eine Klageveranlassung besteht aber erst, wenn erkennbar wird, dass eine angemessene Prüfung verzögert oder dem Anspruch ohne Prüfung entgegengetreten wird.

Fristverlängerungen bei berechtigten Zweifeln

Bestehen berechtigte Zweifel zu Grund oder Höhe, so kann sich die Prüfungsfrist durchaus auf mehrere Wochen verlängern. Nicht nur das Kammergericht (KG, Beschluss vom 30.3.2009 - 22 W 12/09), sondern auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 27. Juni 2007 unter Az.: I-1 W 23/07) sehen keine starren Prüfungsfristen. Im Einzelfall ist zu entscheiden. Wer zu früh klagt, den bestrafen die Gerichte mit der Tragung der Kosten.

Tags: analytische Gutachten, Betrug, Betrugsprüfung, Falschangaben, Hinweis- und Informationssystem, HIS, manipulierte Verkehrsunfälle, maschinelle Betrugserkennung, Rechnungsprüfung, Regress, Richterspruch, Schadenanzeige, Stichproben, unwahre Angaben, Versichertengemeinschaft, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch

Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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