Auto & Verkehr - Dienstag, 20.10.2009 15:48

Versicherungsschutz - wenn der Schlüssel weg ist....

Die beste Wegfahrsperre nützt nichts, wenn aus Leichtsinn der Autoschlüssel im Fahrzeug belassen wird. Das leuchtet ein und der Ärger mit dem Kaskoversicherer ist vorprogrammiert. Doch nicht jeder Fall führt automatisch auch zur Leistungseinschränkung des Kaskoversicherers. Voraussetzung wäre, dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl durch das Zurücklassen begünstigt hat.

Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 13.03.2009 zu befassen (Aktenzeichen: 10 U 1038/08). In dem Fall hatte der Kläger auf der Urlaubreise den Zweitschlüssel über Nacht in einer Jacke im Auto zurückgelassen. Die Versicherung weigerte sich vor dem Landgericht Trier und auch in Folgeinstanz zum Wertersatz des 18.000 Euro teuren Schadens. Da weder der Täter befragt, noch das Auto kriminaltechnisch untersucht werden konnte, würdigten die Richter den Fall an der Sachverhaltsschilderung des Versicherungsnehmers. Dieser hatte vorgetragen, dass der Schlüssel von außen nicht sichtbar gewesen wäre und der Tatentschluss hierdurch nicht begünstigt worden wäre. Das Oberlandesgericht ist dem Vortrag gefolgt und hat den Ersatzanspruch voll zugesprochen. Vorsicht bei Vortrag ins Blaue hinein Wird der Täter gefasst oder kann der Versicherer das Auto aufspüren, so wirkt ein Vortrag ins Blaue hinein nicht nur als „Schutzbehauptung“, sondern als arglistige Täuschung, Bestätigen die Ermittlungen, dass sich der Fall tatsächlich anders abgespielt hat, dann wird die Anpassung an einen versicherten Sachverhalt zum Roulettespiel. Vorsichtsmaßnahmen nach Schlüsselverlust Zu Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre sollten Sie sofort in einer Fachwerkstatt den entwendeten oder verlorenen Schlüssel sperren lassen. Informieren Sie den Kfz- Versicherer. Verlangen Sie eine Bestätigung über den uneingeschränkten Fortbestand des vereinbarten Versicherungsschutzes. Wenn der Autoschlüssel verloren geht, erhöht sich das Risiko, dass der Wagen gestohlen wird. Der Verlust des Schlüssels sollte unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Die Versicherung könnte sich weigern für den Schaden aufzukommen, wenn bewiesen ist, dass das Fahrzeug tatsächlich mit dem passenden Autoschlüssel gestohlen wurde (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28.März 2002 – 8 U 4326/01). Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauchtwagenkauf: Lassen Sie sich alle Originale und Ersatzschlüssel übergeben. Dokumentieren Sie die Anzahl der erhalten Orginal- und Ersatzschlüssel im Kaufvertrag. Wir raten dazu von allen Schlüsseln beidseitig eine Fotokopie anzufertigen. Diese kann vom Verkäufer und Käufer gegengezeichnet werden. Dokumentieren Sie in Ihrer weiteren Besitzzeit jeden Verlust oder die Ersatzbeschaffung von Schlüsseln, damit Sie beim Verkauf oder im Schadenfall keine Probleme bekommen.

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Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Betrug - Mittwoch, 21.07.2010 23:22

33.654 "Blüten" im ersten Halbjahr 2010 beschlagnahmt

Der "falsche Fuffziger" ist die beliebteste Blüte in Europa. Danach kommt der 100-er und der 20 Euro-Schein. Das meiste Falschgeld wurde in diesem Jahr in Schleswig-Holstein sichergestellt.

Die Bundesbank hat im 1. Halbjahr 2010 gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 rund 20 Prozent mehr Blüten sichergestellt. Der durch Falschgeld verursachte Schaden hat sich im gleichen Zeitraum von 1,6 auf 1,9 Millionen Euro erhöht.

Damit in Ihrer Geldbörse kein Falschgeld landet, sollten einige Tipps auch im Urlaub beachtet werden:

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Fahndung & Sicherstellung - Sonntag, 11.07.2010 17:12

Schmuck sichergestellt – Eigentümer gesucht

Die Polizei Köln hat ein Einbrecher-Duo (Mann 34, Frau 33) in Verdacht, in der vergangenen Woche eine Serie von Wohnungseinbrüchen im Kölner Stadtgebiet begangen zu haben. Zwecks Unterstützung der Öffentlichkeitsfahndung sind Fotos der sichergestellten Schmuckstücke auf Crimereport eingestellt. Von Seiten der Ermittler wird davon ausgegangen, dass die gezeigten Ringe, Ketten, Armbänder und Uhren aus Einbrüchen der vergangenen Tage stammen.

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Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

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