Auto & Verkehr - Dienstag, 20.10.2009 15:48

Versicherungsschutz - wenn der Schlüssel weg ist....

Die beste Wegfahrsperre nützt nichts, wenn aus Leichtsinn der Autoschlüssel im Fahrzeug belassen wird. Das leuchtet ein und der Ärger mit dem Kaskoversicherer ist vorprogrammiert. Doch nicht jeder Fall führt automatisch auch zur Leistungseinschränkung des Kaskoversicherers. Voraussetzung wäre, dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl durch das Zurücklassen begünstigt hat.

Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 13.03.2009 zu befassen (Aktenzeichen: 10 U 1038/08). In dem Fall hatte der Kläger auf der Urlaubreise den Zweitschlüssel über Nacht in einer Jacke im Auto zurückgelassen. Die Versicherung weigerte sich vor dem Landgericht Trier und auch in Folgeinstanz zum Wertersatz des 18.000 Euro teuren Schadens. Da weder der Täter befragt, noch das Auto kriminaltechnisch untersucht werden konnte, würdigten die Richter den Fall an der Sachverhaltsschilderung des Versicherungsnehmers. Dieser hatte vorgetragen, dass der Schlüssel von außen nicht sichtbar gewesen wäre und der Tatentschluss hierdurch nicht begünstigt worden wäre. Das Oberlandesgericht ist dem Vortrag gefolgt und hat den Ersatzanspruch voll zugesprochen. Vorsicht bei Vortrag ins Blaue hinein Wird der Täter gefasst oder kann der Versicherer das Auto aufspüren, so wirkt ein Vortrag ins Blaue hinein nicht nur als „Schutzbehauptung“, sondern als arglistige Täuschung, Bestätigen die Ermittlungen, dass sich der Fall tatsächlich anders abgespielt hat, dann wird die Anpassung an einen versicherten Sachverhalt zum Roulettespiel. Vorsichtsmaßnahmen nach Schlüsselverlust Zu Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre sollten Sie sofort in einer Fachwerkstatt den entwendeten oder verlorenen Schlüssel sperren lassen. Informieren Sie den Kfz- Versicherer. Verlangen Sie eine Bestätigung über den uneingeschränkten Fortbestand des vereinbarten Versicherungsschutzes. Wenn der Autoschlüssel verloren geht, erhöht sich das Risiko, dass der Wagen gestohlen wird. Der Verlust des Schlüssels sollte unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Die Versicherung könnte sich weigern für den Schaden aufzukommen, wenn bewiesen ist, dass das Fahrzeug tatsächlich mit dem passenden Autoschlüssel gestohlen wurde (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28.März 2002 – 8 U 4326/01). Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauchtwagenkauf: Lassen Sie sich alle Originale und Ersatzschlüssel übergeben. Dokumentieren Sie die Anzahl der erhalten Orginal- und Ersatzschlüssel im Kaufvertrag. Wir raten dazu von allen Schlüsseln beidseitig eine Fotokopie anzufertigen. Diese kann vom Verkäufer und Käufer gegengezeichnet werden. Dokumentieren Sie in Ihrer weiteren Besitzzeit jeden Verlust oder die Ersatzbeschaffung von Schlüsseln, damit Sie beim Verkauf oder im Schadenfall keine Probleme bekommen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Brand - Mittwoch, 28.12.2011 21:58

Brand in Tiefgarage - sieben Fahrzeuge stark beschädigt

BAD GRIESBACH.LKRS.ROTTAL-INN: Am Dienstag (27.12.2011) brannten in einer Tiefgarage eines Hotels in der Thermalbadstraße sieben Fahrzeuge zum Teil vollständig aus. Die Ermittler der Kripo Passau gehen von Brandstiftung aus. Es entstand Sachschaden von rund 150.000 Euro.

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Diebstahl - Sonntag, 04.12.2011 13:56

Profi-Rennrad Trek, Madone 6 (vormals Lance Armstrong) gestohlen

BAMBERG: Ein hochwertiges Profi-Rennrad vom Hersteller TREK in der Farbkombination gelb und schwarz im Wert von rund 14.500 Euro hat ein unbekannter Dieb am Montagmorgen am Bahnhofsplatz entwendet. Für Täterhinweise sind 1.000 € Belohnung ausgesetzt!

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Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

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