Produktrückrufe - Samstag, 07.11.2009 12:02

Instruktions- und Warnpflichten des Vertragshändlers

Auch der Vertragshändler der auf alle Produktinformationssysteme des Herstellers einen Zugriff hat, muss seine Kunden über bekannt gewordene Gefahren der Produktnutzung informieren und vor ihnen warnen.

So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 29.07.2009 (AZ: I-22 U 157/08)

Die Händler sind dazu verpflichtet, Kunden über unvorhersehbare Gefahren, die zu erheblichen Schäden führen können, zu informieren. Selbst dann, wenn diese Gefahren eigentlich aus der Risikosphäre des Herstellers stammen.

Alfa Romeo hatte im Jahre 2004 eine Rückrufaktion gestartet. Bauartbedingt meldete der Hersteller eine Mangel wegen Korrosion des Motorhauben-schlosses. Dieser Mangel führte Schlimmstenfalls zur Öffnung der Motorhaube während der Fahrt.

In dem aktuellen Fall hatte der Geschädigte einen gebrauchten Alfa in Jahr 2005 bei einem Vertragshändler gekauft. Auf das beschriebene Risiko wurde der Erwerber nicht hingewiesen.

Bei einer Autobahnfahrt öffnete sich ein Jahr später die Motorhaube, wodurch ein Sachschaden von 6.000 Euro entstand. Diesen Schadenersatzanspruch klagte der Käufer aus der Verletzung der Instruktions- und Warnpflichten gegen den Händler ein.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach dem Kläger den Anspruch zu. Selbst der Einwand des Vertragshändlers, dass der Käufer sein Auto nicht regelmäßig habe warten lassen mochte das Gericht nicht gelten lassen, weil es sich typischerweise nicht um eine Gefahr gehandelt habe die aufgrund mangelnder Wartung entsteht, sondern unvorhersehbar seien, wie hier bei einem Mangel durch Korrosion.

Anmerkung der Redaktion:

Wenn der Geschädigte den Nachweis führen kann, dass einem Gebraucht-wagenhändler der Mangel bekannt gewesen war oder hätte bekannt sein müssen, weil er z.B. überwiegend mit den Produkten des Herstellers handelt und die Mitteilungen des Herstellers bekommt bzw. auf diese Zugriff hat, dann könnte das Urteil auch hierfür eine verbraucherfreundliche besondere Relevanz haben.

Kraftfahrtversicherung:

Besteht zweifelsfrei ein Zusammenhang zwischen dem nicht beseitigten Mangel aus der Produktrückrufaktion des Herstellers, so kann der Versicherer im Schadenfall aus der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung geneigt sein einen Regress einzuleiten.

Nicht nur die Hersteller sondern auch die Verbraucher müssen tätig werden.

Ekhard Zinke, Chef des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wies zuletzt darauf hin, dass immer weniger Fahrzeuge tatsächlich nach einem Herstellerrückruf auch repariert würden. Nach einer vom KBA geführten Statistik wurden 7.200 Fahrzeuge in 2008 stillgelegt, weil die Eigentümer die Aufforderung des Produzenten zur Beseitigung gravierender Mängel ignorierten. 

Dieses zusätzliche Risiko trotz verantwortungsbewusster Nachsorge der Autoindustrie muss nicht sein. Alle Beteiligten müssten ein großes Interesse daran haben, dass die Verkehrssicherheit auf einem hohen Niveau bleibt.

Vor einem Autokauf oder spätestens im Schadenfall sollte man sich entsprechend informieren.

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Prävention - Sonntag, 18.07.2010 09:26

Moderne Präventionarbeit bei der Brandenburger Polizei

Die Brandenburger Polizei setzt nun verstärkt auf die Arbeit im Präventionsbereich und hat in allen 15 Schutzbereichen Präventionsdienststellen eingerichtet.

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Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Betrug - Mittwoch, 21.07.2010 23:22

33.654 "Blüten" im ersten Halbjahr 2010 beschlagnahmt

Der "falsche Fuffziger" ist die beliebteste Blüte in Europa. Danach kommt der 100-er und der 20 Euro-Schein. Das meiste Falschgeld wurde in diesem Jahr in Schleswig-Holstein sichergestellt.

Die Bundesbank hat im 1. Halbjahr 2010 gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 rund 20 Prozent mehr Blüten sichergestellt. Der durch Falschgeld verursachte Schaden hat sich im gleichen Zeitraum von 1,6 auf 1,9 Millionen Euro erhöht.

Damit in Ihrer Geldbörse kein Falschgeld landet, sollten einige Tipps auch im Urlaub beachtet werden:

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