Produktrückrufe - Samstag, 07.11.2009 12:02

Instruktions- und Warnpflichten des Vertragshändlers

Auch der Vertragshändler der auf alle Produktinformationssysteme des Herstellers einen Zugriff hat, muss seine Kunden über bekannt gewordene Gefahren der Produktnutzung informieren und vor ihnen warnen.

So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 29.07.2009 (AZ: I-22 U 157/08)

Die Händler sind dazu verpflichtet, Kunden über unvorhersehbare Gefahren, die zu erheblichen Schäden führen können, zu informieren. Selbst dann, wenn diese Gefahren eigentlich aus der Risikosphäre des Herstellers stammen.

Alfa Romeo hatte im Jahre 2004 eine Rückrufaktion gestartet. Bauartbedingt meldete der Hersteller eine Mangel wegen Korrosion des Motorhauben-schlosses. Dieser Mangel führte Schlimmstenfalls zur Öffnung der Motorhaube während der Fahrt.

In dem aktuellen Fall hatte der Geschädigte einen gebrauchten Alfa in Jahr 2005 bei einem Vertragshändler gekauft. Auf das beschriebene Risiko wurde der Erwerber nicht hingewiesen.

Bei einer Autobahnfahrt öffnete sich ein Jahr später die Motorhaube, wodurch ein Sachschaden von 6.000 Euro entstand. Diesen Schadenersatzanspruch klagte der Käufer aus der Verletzung der Instruktions- und Warnpflichten gegen den Händler ein.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach dem Kläger den Anspruch zu. Selbst der Einwand des Vertragshändlers, dass der Käufer sein Auto nicht regelmäßig habe warten lassen mochte das Gericht nicht gelten lassen, weil es sich typischerweise nicht um eine Gefahr gehandelt habe die aufgrund mangelnder Wartung entsteht, sondern unvorhersehbar seien, wie hier bei einem Mangel durch Korrosion.

Anmerkung der Redaktion:

Wenn der Geschädigte den Nachweis führen kann, dass einem Gebraucht-wagenhändler der Mangel bekannt gewesen war oder hätte bekannt sein müssen, weil er z.B. überwiegend mit den Produkten des Herstellers handelt und die Mitteilungen des Herstellers bekommt bzw. auf diese Zugriff hat, dann könnte das Urteil auch hierfür eine verbraucherfreundliche besondere Relevanz haben.

Kraftfahrtversicherung:

Besteht zweifelsfrei ein Zusammenhang zwischen dem nicht beseitigten Mangel aus der Produktrückrufaktion des Herstellers, so kann der Versicherer im Schadenfall aus der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung geneigt sein einen Regress einzuleiten.

Nicht nur die Hersteller sondern auch die Verbraucher müssen tätig werden.

Ekhard Zinke, Chef des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wies zuletzt darauf hin, dass immer weniger Fahrzeuge tatsächlich nach einem Herstellerrückruf auch repariert würden. Nach einer vom KBA geführten Statistik wurden 7.200 Fahrzeuge in 2008 stillgelegt, weil die Eigentümer die Aufforderung des Produzenten zur Beseitigung gravierender Mängel ignorierten. 

Dieses zusätzliche Risiko trotz verantwortungsbewusster Nachsorge der Autoindustrie muss nicht sein. Alle Beteiligten müssten ein großes Interesse daran haben, dass die Verkehrssicherheit auf einem hohen Niveau bleibt.

Vor einem Autokauf oder spätestens im Schadenfall sollte man sich entsprechend informieren.

Tags: Auto & Verkehr, Autoversicherungen, freiwilliger Produktrückruf, gesundheitliche Risiken, Instruktionsfehler, Konsumentenschutz, ProdHG, Produktbeobachtung, Produkthaftungsgesetz, Produkthaftungsrecht, Produktrückruf, Produktsicherheit, Produktsicherheitsinformation, Produktwarnruf, Ratgeber & Recht, Rückrufaktion, Risikominimierung, Sicherheitsgefühl, Unfallversicherung, Urteile, Verletzungsgefahr

Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Diebstahl - Sonntag, 04.12.2011 13:56

Profi-Rennrad Trek, Madone 6 (vormals Lance Armstrong) gestohlen

BAMBERG: Ein hochwertiges Profi-Rennrad vom Hersteller TREK in der Farbkombination gelb und schwarz im Wert von rund 14.500 Euro hat ein unbekannter Dieb am Montagmorgen am Bahnhofsplatz entwendet. Für Täterhinweise sind 1.000 € Belohnung ausgesetzt!

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Fahndung & Sicherstellung - Mittwoch, 25.01.2012 11:05

Geklauter Ford Mondeo aus Frankreich sichergestellt

NEUHAUS AM INN / LKRS. PASSAU: Am Montag, gegen 16.50 Uhr, wurde ein 39-jähriger Kroate mit seinem Ford Mondeo auf der BAB A 3 bei Neuhaus am Inn in Fahrtrichtung Österreich durch Schleierfahnder der Bundespolizei Passau einer Kontrolle unterzogen. An dem Ford waren deutsche Kurzzeitkennzeichen angebracht. Der Kroate hatte den Pkw in Deutschland gekauft und wollte diesen nach Österreich überführen.

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