Urteil der Woche - Montag, 16.11.2009 15:40

Leistungserschleichung führt zur fristlosen Kündigung

Bei einer Täuschungshandlung kann die Krankenversicherung gleich mehrere Policen kündigen, wenn sich ein Versicherter Leistungen erschlichen hat. So hat des Oberlandesgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 10 U 213/08 entschieden.

In dem Fall hatte die private Krankenversicherung gleich mehrere Policen fristlos gekündigt. Nach dem Richterspruch durfte die Versicherung die private Pflegeversicherung kündigen, auch wenn die falschen Angaben nur die Krankenversicherung betrafen.

Das Gericht wies die Klage gegen den Versicherer ab, weil sich der privat Krankenversicherte mit falschen Angaben die Übernahme der Kosten für eine Brille erschlichen hatte. Als die Versicherung dies bemerkte, kündigte sie fristlos sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung.

Das OLG Koblenz hat beide Kündigungen für rechtmäßig erachtet, weil durch den Versicherungsmissbrauch der Versicherung die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar sei. Es handelt sich um einen gravierenden Vertrauensbruch.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung liegt sie dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor.

Tags: Anti-Fraud-Management, arglistige Täuschung, berechtigte Interessen der Versicherers, Betrug, Crime, Fighting Crime, Obliegenheitsverletzung, unwahre Angaben, Urteile, Versicherung, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, vorsätzlich falsche Angaben

Fahndung & Sicherstellung - Samstag, 14.04.2012 16:07

Gestohlene Luxuswagen sichergestellt

Schlag auf Schlag geht es momentan bei den Schleierfahndern bei ihrer Suche nach gestohlenen Fahrzeugen. Am Donnerstag, 12.04.2012, konnten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim nun schon den dritten Wagen innerhalb zweier Wochen aus dem Verkehr ziehen. Diesmal griffen sich die Fahnder einen hochwertigen BMW X 6 heraus.

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Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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