Urteil der Woche - Montag, 16.11.2009 15:40

Leistungserschleichung führt zur fristlosen Kündigung

Bei einer Täuschungshandlung kann die Krankenversicherung gleich mehrere Policen kündigen, wenn sich ein Versicherter Leistungen erschlichen hat. So hat des Oberlandesgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 10 U 213/08 entschieden.

In dem Fall hatte die private Krankenversicherung gleich mehrere Policen fristlos gekündigt. Nach dem Richterspruch durfte die Versicherung die private Pflegeversicherung kündigen, auch wenn die falschen Angaben nur die Krankenversicherung betrafen.

Das Gericht wies die Klage gegen den Versicherer ab, weil sich der privat Krankenversicherte mit falschen Angaben die Übernahme der Kosten für eine Brille erschlichen hatte. Als die Versicherung dies bemerkte, kündigte sie fristlos sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung.

Das OLG Koblenz hat beide Kündigungen für rechtmäßig erachtet, weil durch den Versicherungsmissbrauch der Versicherung die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar sei. Es handelt sich um einen gravierenden Vertrauensbruch.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung liegt sie dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor.

Tags: Anti-Fraud-Management, arglistige Täuschung, berechtigte Interessen der Versicherers, Betrug, Crime, Fighting Crime, Obliegenheitsverletzung, unwahre Angaben, Urteile, Versicherung, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, vorsätzlich falsche Angaben

Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

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Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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