Urteil der Woche - Montag, 16.11.2009 15:40

In dem Fall hatte die private Krankenversicherung gleich mehrere Policen fristlos gekündigt. Nach dem Richterspruch durfte die Versicherung die private Pflegeversicherung kündigen, auch wenn die falschen Angaben nur die Krankenversicherung betrafen.
Das Gericht wies die Klage gegen den Versicherer ab, weil sich der privat Krankenversicherte mit falschen Angaben die Übernahme der Kosten für eine Brille erschlichen hatte. Als die Versicherung dies bemerkte, kündigte sie fristlos sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung.
Das OLG Koblenz hat beide Kündigungen für rechtmäßig erachtet, weil durch den Versicherungsmissbrauch der Versicherung die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar sei. Es handelt sich um einen gravierenden Vertrauensbruch.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung liegt sie dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor.
Tags: Anti-Fraud-Management, arglistige Täuschung, berechtigte Interessen der Versicherers, Betrug, Crime, Fighting Crime, Obliegenheitsverletzung, unwahre Angaben, Urteile, Versicherung, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, vorsätzlich falsche Angaben
Weitere Meldungen: Versicherungsbarometer
Weitere Meldungen: Fahndung & Sicherstellung
Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.