Brand - Mittwoch, 18.11.2009 12:57

Das Strafverfahren wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen FAKIR am 25. September 2007 eingestellt.
Insgesamt sei unverständlich, warum die Justiz in Österreich den harten Fakten nicht nachgegangen sei. Hierbei sprechen die Gutachter auch einen Geheimvertrag an. In diesem Deal soll es auch Geheimabsprachen gegeben zwischen den Betreibern, diverser am Bau der Fahrzeuge beteiligter Firmen, Vertretern der Republik Österreich sowie der Generali Versicherung.
In diesem Vertrag soll es auch um die Begrenzung der Entschädigungsansprüche der Überlebenden und Hinterbliebenen gegangen sein. Der Vorwurf, die Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium hätte sich zugunsten der Parteien des Geheimpakt verhalten, zeigen nach Ansicht der Anzeigenerstatter die Strafverfahren die wegen Mangels an Beweisen eingestellt wurden.
Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück mit den Hinweis, dass eine eindeutige Verantwortlichkeit und Täterschaft im Strafverfahren nicht nachzuweisen war.
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