Brand - Montag, 23.11.2009 17:11

Danach fehlte es an Einbruchspuren. An einem Zigarettenautomat wurden Blutspuren von S. gefunden. Am zweiten Prozesstag bestätigten die Hausbewohner Mike E. und Elena O., dass sie den Angeklagten wenige Minuten vor Brandausbruch vom Haus hätten weggehen sehen.
Damals hatte sich Mike E. bei der Explosion schwerste Brandverletzungen zugezogen. 60 Prozent seiner Haut wurden verbrannt, er lag über Monate im künstlichen Koma. Im Zeugenstand berichtete E., dass er gehört habe, wie die Alarmanlage des Clubs eingeschaltet worden sei.
Daraufhin habe er über eine Video-Überwachungsanlage den S. vom Haus weggehen sehen. Kurz danach habe er den Gasgeruch wahrgenommen, seine Frau und Kinder geweckt und versucht, mit seiner damals sechsjährigen Tochter Sanja durchs Haus hindurch zu fliehen.
Dabei wurden er und die Tochter von den Flammen überrascht. Die Tochter erlitt ebenfalls schwerste Verbrennungen. Weitere Zeuginnen konnten zunächst nichts zu dem Täter bekunden, später sagten sie jedoch aus, den Angeklagten vor Ort gesehen zu haben.
Auch der Aussage von Mike E. konnte das Gericht nicht uneingeschränkt folgen. Er hatte bekundet das Scharfstellen der Alarmanlage gehört zu haben. Alle aufgebrachten Indizien und Zeugenaussagen konnten die Richter am Mönchengladbacher Schwurgerichtssaal aber nicht mit letzter Sicherheit davon überzeugen, dass der Angeklagte S. zweifelsfrei der Täter sei.
Die Aussage von Mike E. schließt nicht aus, dass ein Dritter die Räume betreten habe. Spuren von Brandbeschleuniger konnten an der Kleidung nicht gesichert werden, so dass lediglich feststeht, dass der Brand nicht zufällig ausgebrochen ist. Nach monatelangem Prozessverfahren kam es überraschend zum Freispruch. Rafael S. saß neuneinhalb Monate in Untersuchungshaft.
Tags: Auftragsbrandstiftung, Brände ohne Ende, Crime, geringe Aufklärungsquote, Richterspruch, Urteile, Vollbrand, vorsätzliche Brandstiftung, Wahrheit oder Lüge
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