Urteil der Woche - Montag, 30.11.2009 13:54

Dort bekam er den Tipp hieraus einen Wildunfall zu konstruieren. Eine befreundete Gastwirtin, für die er Jahre zuvor einen Meineid schon hingelegt hatte, besorgte ihm die notwendigen Wildhaare.
Das schon vorgeschädigte Auto setzte er gegen einen Baum und ließ den Unfall von der Polizei als Wildunfall aufnehmen. Das Autohaus entsorgte das Fahrzeug und rechnete mit dem Versicherer die 5.000 Euro ab.
Staatsanwalt Dippold und Richter Wiltschka gaben dem Angeklagten die Chance eine Lebensbeichte abzulegen. Der Angeklagte knickte ein. Die Gastwirtin steht demnächst vor Gericht.
Aus dem Urteil wegen Meineids und Betrugs bildete das Schöffengericht eine Gesamtstrafe von einem Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung.
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Tags: Betrug, Crime, Geständnis, Richterspruch, Urteile, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, Wildunfall
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