Urteil der Woche - Mittwoch, 02.12.2009 07:52

Harte Nuss für Heino – Gothaer gewinnt

In einem Prozess vor dem Kölner Landgericht sollte die Gothaer zu 3 Millionen Schadenersatz aus einer Ausfallversicherung verurteilt werden. Der Konzertveranstalter Kult Musik wollte für die vor zwei Jahren geplatzte Konzertreise durch Deutschland den Versicherer in Anspruch nehmen. Die Gothaer weigerte sich zur Zahlung wegen arglister Täuschung und Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungsobliegenheiten.

Das Landgericht Köln ist der Auffassung der Gothaer gefolgt und hat die Klage rundweg abgewiesen.

Bei den Gesundheitsfragen im Antrag soll der Volksmusikant zu den Vorerkrankungen und Arztbesuchen einige Details verschwiegen haben.

Von Heino wurde das bestritten. Vor Gericht beteuert Heino: "Ich war nie im Leben krank".

Die beigezogene Patientenakte überzeugte die Richter, dass da etwas anderes zu vermuten ist. Nach Aktenlage hatte Heino in zwei Jahren 120 Mal den Arzt konsultiert. Die Ärztin verschrieb 30 x 20 Schlaftabletten. Die Tabletten will der Sänger aber nicht für sich besorgt und selbst eingenommen haben.Heino will die Tabletten an Frau Hannelore und Kollegen verteilt haben.

Es ist noch nicht klar, ob Heino und sein Konzertveranstalter mit dem bisherigen Klagevortrag auch Berufung einlegen. Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichtes Köln hat schon häufig zu Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen geurteilt.

Danach trägt ein Versicherungsnehmer das Risiko, wenn er meint, selbst beurteilen zu können, was gefahrerheblich ist und was nicht. Bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit mag dieses Risiko noch gegen Null gehen. In allen anderen Fällen tut er gut daran, die im Formular gestellten Fragen des Versicherers genau und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Im Zweifelsfall ist alles risikorelevant, wonach ausdrücklich gefragt wird.

Tags: arglistige Täuschung, berechtigte Interessen der Versicherers, Betrugsprüfung, Falschangaben, Gerichtsurteile, Obliegenheitsverletzung, Risikominimierung, unwahre Angaben, Urteile zu Versicherungen, Versicherungsmissbrauch, vorsätzlich falsche Angaben, Wahrheit oder Lüge

Diebstahl - Dienstag, 01.05.2012 14:00

Kompaktlader der Marke Gehl gestohlen

Husum: In der vorletzten Nacht wurde ein Kompaktlader von einem landwirtschaftlichen Gehöft in der Straße Blaue Reihe in 25836 Poppenbüll gestohlen. Es handelt sich um einen kleinen wendigen Lader mit Frontschaufel der Marke Gehl in den Farben weiß-gelb-rot. Für den Abtransport war ein Fahrzeug mit Verlademöglichkeit erforderlich. Eine Dieselhandpumpe der Marke Hornet mit einem gelben Schlauch entwendet. Zeugen, die Hinweise geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten die Polizei Garding Tel.: 04862-102310 zu informieren.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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