Urteil der Woche - Mittwoch, 02.12.2009 07:52

Das Landgericht Köln ist der Auffassung der Gothaer gefolgt und hat die Klage rundweg abgewiesen.
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag soll der Volksmusikant zu den Vorerkrankungen und Arztbesuchen einige Details verschwiegen haben.
Von Heino wurde das bestritten. Vor Gericht beteuert Heino: "Ich war nie im Leben krank".
Die beigezogene Patientenakte überzeugte die Richter, dass da etwas anderes zu vermuten ist. Nach Aktenlage hatte Heino in zwei Jahren 120 Mal den Arzt konsultiert. Die Ärztin verschrieb 30 x 20 Schlaftabletten. Die Tabletten will der Sänger aber nicht für sich besorgt und selbst eingenommen haben.Heino will die Tabletten an Frau Hannelore und Kollegen verteilt haben.
Es ist noch nicht klar, ob Heino und sein Konzertveranstalter mit dem bisherigen Klagevortrag auch Berufung einlegen. Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichtes Köln hat schon häufig zu Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen geurteilt.
Danach trägt ein Versicherungsnehmer das Risiko, wenn er meint, selbst beurteilen zu können, was gefahrerheblich ist und was nicht. Bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit mag dieses Risiko noch gegen Null gehen. In allen anderen Fällen tut er gut daran, die im Formular gestellten Fragen des Versicherers genau und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Im Zweifelsfall ist alles risikorelevant, wonach ausdrücklich gefragt wird.
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