Brand - Freitag, 04.12.2009 12:48

Gegen dieses Urteil legte der Versicherungsnehmer Berufung ein. Die fünfte Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat sich nun erneut mit der Sache befasst. Richter Lindemeier und die Schöffen hatten sich mit einer Vielzahl vorgetragener Indizien bis hin zu einer Verschwörung im Dorf zu befassen.
In seiner Urteilsbegründung machte der Richter denn auch klar, dass es schwerwiegende Auffälligkeiten gegen den Angeklagten gab.
Da wurden viele Versicherungsfälle angeführt, aber keine Anhaltspunkte gegen deren Rechtmäßigkeit. Auch die Ergebnisse der eingesetzten Sachverständigen blieben im Bereich der Indizien und Vermutungen, sodass das Gericht hier im Zweifel für den Angeklagten entscheiden musste und die erstinstanzliche Verurteilung aufhob.
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