Betrug - Mittwoch, 16.12.2009 17:09

Die Geschwister werden von der neuen Regelung benachteiligt. Schuld daran sind die Freibeträge und Steuersätze für Geschwister. Geschwister, Nichten, Neffen und alle entfernten Verwandten fallen in die Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt hier nur 20.000 Euro. Außerdem steigen die Steuersätze für diese Erben stark an, so dass sie mehr Steuern zahlen müssen als nach altem Erbschaft-steuerrecht.
Schon hierdurch kommt so mancher auf den Gedanken den Willen des Erblassers für sich günstig zu beeinflussen. Es gibt mittlerweile aber auch Totalfälschungen die offenbar mit den demografischen Veränderungen im Land zu tun haben und eher noch ansteigen werden, so Seitz.
Nicht nur die Erben, sondern auch die nach Vertrag zur Zahlung verpflichteten Lebensversicherer haben einen erhöhten Klärungsbedarf. Auch wenn der betrügerische Abschluss einer Lebensversicherung nicht so häufig ist, so machen immer wieder besondere Fälle darauf aufmerksam, dass Sterbeurkunden doch häufiger gefälscht werden.
Selbst El Kaida hatte einen Versicherungsbetrug gegen deutsche Lebensversicherer geplant, um mit einem fingierten Unfall in Ägypten, mehr als vier Millionen Euro abzukassieren. Die Sterbeurkunde war vorbereitet. Doch aus dem Plan wurde nichts durch das Eingreifen der Behörden. Die drei Angeklagten im El-Kaida Prozess wurden zu Haftstrafen von sieben, sechs und dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah es nach eineinhalbjähriger Prozessdauer als erwiesen an, dass die Angeklagten das Islamistennetzwerk unterstützt und versucht hatten, durch einen großangelegten Versicherungsbetrug Geld in die Kassen der Terrororganisation zu beschaffen.
In den letzten Monaten tauchten gleich mehrere Totgeglaubte wieder auf. Der totgeglaubte Kameramann und Freund von Olivia Newton-John meldete sich nach mehreren Jahren mit einem FAX aus Mexiko. Es bestand von Anfang an der Verdacht, dass der Tod nur vorgetäuscht wurde um die Versicherungssumme zu kassieren.
Vor Jahren ist John Darwins zerschmettertes Kanu an Englands Ostküste gefunden worden. Der Mann galt als tot, bis er nun auf einer Polizeistation aufkreuzte. Der jahrelang tot geglaubte John Darwin und seine Frau Anne müssen wegen Versicherungsbetrugs jeweils mehr als sechs Jahren ins Gefängnis. Darwin hat damit den Versuch unternommen sich dem aufgetürmten Schuldenberg zu entziehen und die Frau sowie die zwei Söhne über die Leistung der Lebensversicherung von 327.000 Euro zu versorgen.
Die National Life Insurance in Minnesota versicherte einen Mann für 500.000 Dollar. Bei einem Autounfall sollte der Versicherte laut Totenschein ums Leben gekommen sein. Die angemietete Gruft war genauso gefälscht wie der Totenschein.
Die Bundespolizei musste sich am 11.12.2009 auf dem Bremer Flughafen auch mit einem Phantomfall befassen. Mit Flug TRK 123 schwebte eine 28-jährige Frau aus Memmingen aus der Türkei ein. Die Personenüberprüfung ergab, dass ein internationaler Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft vorlag.
Die deutschstämmige Frau lebte offensichtlich zwischenzeitlich in der Türkei und Wilhelmshaven. Sie wird beschuldigt mit einer gefälschten Sterbeurkunde ihres türkischen Mannes die bayrische Lebensversicherung um die Summe von 177.000 Euro betrogen zu haben. Der Mann war nicht verstorben, sondern lebte wieder in der Türkei.
Besorgnis erregt bei Susanne Seitz, die als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige viele Aufträge von Gerichten und Versicherern erhält, die Raffinesse, mit der die Betrüger mittlerweile zu Werke gehen.
Während die Versicherten früher sozusagen auf Nimmerwiedersehen verschwanden und die Leichen unauffindbar blieben, gehen immer mehr Betrüger dazu über , die Sterbepapiere in Staaten mit korruptionsanfälligen Behörden zu fälschen.
Die Gewinne sind dann so sicher wie der scheinbar gut geplante Tod. Pro Jahr sterben in Deutschland 840.000 Menschen, wobei die Sterbeurkunde, das privatschriftliche oder notarielle Testament, die Lebensversicherungspolice und der Erbschein des Nachlassgerichtes die wichtigsten Dokumente für Hinterbliebene sind. Bei Banken und Versicherungen kommt es mehr denn je auf die forensische Untersuchung der vorgelegten Urkunden an.
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