Ratgeber & Recht - Montag, 21.12.2009 11:24

Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen sind nicht immer zulässig

Für Feuerwehreinsätze nach Verkehrsunfällen darf der Unfallverursacher nicht immer mit den die Einsatzkosten abgeltenden Gebühren belastet werden. Dies geht aus zwei Urteilen hervor, mit denen das Verwaltungsgericht Berlin zwei gegen Gebührenbescheide der Feuerwehr gerichteten Klagen stattgegeben hat.

Im ersten Fall war im März 2007 ein Mazda in Berlin-Weißensee auf das Gleisbett der Straßenbahn geraten. Die mit zwei Einsatzfahrzeugen anrückende Feuerwehr zog das Fahrzeug aus dem Gleisbett; die Fahrzeuge waren einschließlich An- und Abfahrt 27 Minuten im Einsatz. Hierfür forderte die Feuerwehr vom Halter des Pkw eine Gebühr von 736,- Euro.

Im zweiten Fall war es im September 2006 in Berlin-Oberschöneweide zu einem Zusammenprall zwischen einem VW und einem Motorrad gekommen. Die Besatzung des am Unfallort eingetroffenen Löschhilfefahrzeugs schob das noch fahrbereite Auto an den Straßenrand. Der Einsatz dauerte hier etwa 35 Minuten. Hierfür wurden dem Pkw-Halter 365,- Euro in Rechnung gestellt. Grundlage der Gebührenforderungen ist die Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung.

Nach dieser werden für Gefahrenabwehreinsätze der Feuerwehr im Nachgang zu Verkehrsunfällen bei einer Einsatzdauer bis zu einer Stunde 365,-- Euro (bei Einsatz von einem Fahrzeug) bzw. 736,-- Euro (bei Einsatz von 2 Fahrzeugen) fällig.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hob die Gebührenbescheide in den Verfahren auf (Urteile vom 11. November 2009 - VG 1 A 244.08 und VG 1 A 272.08).

Im ersten Fall sahen die Richter in der Regelung der Gebührenordnung, wonach bei der Berechnung der Einsatzdauer die Zeit der An- und Abfahrt „angemessen zu berücksichtigen“ sei, einen Verstoß gegen das abgabenrechtliche Bestimmtheitsgebot. Gebührentatbestände müssten so bestimmt sein, dass der Zahlungspflichtige die von ihm geschuldeten Gebühren im Voraus berechnen könne.

Dies sei hier wegen des gegebenen Wertungsspielraums nicht der Fall. Unabhängig davon sei der Bescheid auch wegen eines Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot rechtswidrig. Die Feuerwehr erhebe auch dann Gebühren für eine Einsatzdauer bis zu einer Stunde, wenn der Einsatz einschließlich An- und Abfahrt nur bis zu einer halben Stunde gedauert habe.

Dadurch werde der in der Gebührenkalkulation der Feuerwehr in Halbstundenschritten kalkulierte Gebührensatz (176,77 €) für solche kurzen Einsätze in unzulässiger Weise verdoppelt. Im zweiten Fall kam das Gericht zu dem Schluss, der Einsatz eines Löschhilfefahrzeugs, das in Haltung und Betrieb hohe Kosten verursache, sei bei einem Bagatellunfall überdimensioniert.

Die dadurch verursachten Kosten könnten deshalb dem Gebührenpflichtigen nicht in vollem Umfang auferlegt werden. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung jeweils die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Wir werden weiter berichten.

Tags: Regress, Richterspruch, Urteile

Urteil der Woche - Donnerstag, 07.07.2011 19:54

Buntmetalldiebe zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt

In einem Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) sind gegen die Mitglieder einer professionell agierenden Diebesbande am 30. Juni 2011 hohe Haftstrafen verhängt worden. Nach intensiven Ermittlungen war es der Bundespolizei gelungen, die Bande am 14. Juli 2010 auf frischer Tat festzunehmen.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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