Ratgeber & Recht - Montag, 21.12.2009 11:24

Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen sind nicht immer zulässig

Für Feuerwehreinsätze nach Verkehrsunfällen darf der Unfallverursacher nicht immer mit den die Einsatzkosten abgeltenden Gebühren belastet werden. Dies geht aus zwei Urteilen hervor, mit denen das Verwaltungsgericht Berlin zwei gegen Gebührenbescheide der Feuerwehr gerichteten Klagen stattgegeben hat.

Im ersten Fall war im März 2007 ein Mazda in Berlin-Weißensee auf das Gleisbett der Straßenbahn geraten. Die mit zwei Einsatzfahrzeugen anrückende Feuerwehr zog das Fahrzeug aus dem Gleisbett; die Fahrzeuge waren einschließlich An- und Abfahrt 27 Minuten im Einsatz. Hierfür forderte die Feuerwehr vom Halter des Pkw eine Gebühr von 736,- Euro.

Im zweiten Fall war es im September 2006 in Berlin-Oberschöneweide zu einem Zusammenprall zwischen einem VW und einem Motorrad gekommen. Die Besatzung des am Unfallort eingetroffenen Löschhilfefahrzeugs schob das noch fahrbereite Auto an den Straßenrand. Der Einsatz dauerte hier etwa 35 Minuten. Hierfür wurden dem Pkw-Halter 365,- Euro in Rechnung gestellt. Grundlage der Gebührenforderungen ist die Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung.

Nach dieser werden für Gefahrenabwehreinsätze der Feuerwehr im Nachgang zu Verkehrsunfällen bei einer Einsatzdauer bis zu einer Stunde 365,-- Euro (bei Einsatz von einem Fahrzeug) bzw. 736,-- Euro (bei Einsatz von 2 Fahrzeugen) fällig.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hob die Gebührenbescheide in den Verfahren auf (Urteile vom 11. November 2009 - VG 1 A 244.08 und VG 1 A 272.08).

Im ersten Fall sahen die Richter in der Regelung der Gebührenordnung, wonach bei der Berechnung der Einsatzdauer die Zeit der An- und Abfahrt „angemessen zu berücksichtigen“ sei, einen Verstoß gegen das abgabenrechtliche Bestimmtheitsgebot. Gebührentatbestände müssten so bestimmt sein, dass der Zahlungspflichtige die von ihm geschuldeten Gebühren im Voraus berechnen könne.

Dies sei hier wegen des gegebenen Wertungsspielraums nicht der Fall. Unabhängig davon sei der Bescheid auch wegen eines Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot rechtswidrig. Die Feuerwehr erhebe auch dann Gebühren für eine Einsatzdauer bis zu einer Stunde, wenn der Einsatz einschließlich An- und Abfahrt nur bis zu einer halben Stunde gedauert habe.

Dadurch werde der in der Gebührenkalkulation der Feuerwehr in Halbstundenschritten kalkulierte Gebührensatz (176,77 €) für solche kurzen Einsätze in unzulässiger Weise verdoppelt. Im zweiten Fall kam das Gericht zu dem Schluss, der Einsatz eines Löschhilfefahrzeugs, das in Haltung und Betrieb hohe Kosten verursache, sei bei einem Bagatellunfall überdimensioniert.

Die dadurch verursachten Kosten könnten deshalb dem Gebührenpflichtigen nicht in vollem Umfang auferlegt werden. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung jeweils die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Wir werden weiter berichten.

Tags: Regress, Richterspruch, Urteile

Urteil der Woche - Sonntag, 30.05.2010 22:30

Steuersünder - Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit dem Beschluss in der Strafsache -1 StR 577/09- vom 20.05.2010 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuervergehen erheblich verschärft. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich. Werden bei der Selbstanzeige frühere Taten verschwiegen und nur diejenigen Taten offenbart, deren Aufdeckung durch den Fiskus befürchtet werden, dann scheidet eine Strafbefreiung auch aus, wenn die Steuerhinterziehung entdeckt ist.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Prävention - Sonntag, 18.07.2010 09:26

Moderne Präventionarbeit bei der Brandenburger Polizei

Die Brandenburger Polizei setzt nun verstärkt auf die Arbeit im Präventionsbereich und hat in allen 15 Schutzbereichen Präventionsdienststellen eingerichtet.

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Fahndung & Sicherstellung - Sonntag, 11.07.2010 17:12

Schmuck sichergestellt – Eigentümer gesucht

Die Polizei Köln hat ein Einbrecher-Duo (Mann 34, Frau 33) in Verdacht, in der vergangenen Woche eine Serie von Wohnungseinbrüchen im Kölner Stadtgebiet begangen zu haben. Zwecks Unterstützung der Öffentlichkeitsfahndung sind Fotos der sichergestellten Schmuckstücke auf Crimereport eingestellt. Von Seiten der Ermittler wird davon ausgegangen, dass die gezeigten Ringe, Ketten, Armbänder und Uhren aus Einbrüchen der vergangenen Tage stammen.

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Weitere Meldungen: Fahndung & Sicherstellung

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