Urteil der Woche - Dienstag, 22.12.2009 08:41

Die Übergabe des Geldes sollte per Boten erfolgen. Aus einem fahrenden Zug sollte das Geld geworfen werden. Zur Kontaktaufnahme mit dem Boten verschickte er ein Funkgerät. Vom Bahnhof Warburg (Westfalen) wollte er mit dem Boten Kontakt aufnehmen.
Zwei Polizeibeamte hörten jedoch, wie er "Bote, Bote" in das Funkgeräte rief. Mit 1,2 Promille Alkohol konnte er wenig später auf einem Parkplatz festgenommen werden.
Im Prozess führte der Angeklagte zum Motiv aus, dass er als selbständiger Versicherungsmakler in das finanzielle Debakel geraten sei. Selbst größere geliehene Geldbeträge von Freunden und Verwandten hätte er nicht mehr
zurückzahlen können. Die Richter ließen sich hiervon nicht beeindrucken und nannten die Tat "ausnehmend schäbig".
Tags: Crime, Geldprobleme, Geständnis, Richterspruch, Urteile
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