Versicherungen - Montag, 18.01.2010 10:49

Was steckt in den Töchtern der Arvato AG?
Im Gegensatz zur Schufa speichern die Töchter der Arvato AG keine Positivdaten, sondern ausschließlich Negativdaten. Die Daten der infoscore stammen hauptsächlich aus den Branchen des täglichen Konsums. Dadurch verfügt die Datenbank über mehr Negativinformationen der Konsumenten als deren Wettbewerber. Die Unternehmen melden bei ihnen vorgefallene Zahlungsstörungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Es handelt sich überwiegend um kaufmännisch ausgemahnte und unbestrittene Forderungen. Weitere Daten stammen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, vorgerichtliche und gerichtliche Inkassovorgänge und Verbraucherinsolvenzverfahren.
Die Auskunftei verfügt so über objektiv nachprüfbare Bonitätsinformationen, die im eigentlichen Sinne Zahlungsstörungen von Konsumenten darstellen und keine Hinweise auf Betrugsfälle enthalten.
Selbstauskunft
Ähnlich der Schufa bietet die Auskunftei jedem Betroffenen die Möglichkeit eine Selbstauskunft der zu ihm gespeicherten Daten einzuholen und diese bei nachgewiesenen Falschaussagen korrigieren zu lassen. Dieser Service wird Betroffenen nach Pressemitteilungen auch kostenlos angeboten.
Weitere Informationen zur Auskunftseinholung finden Sie unter:
http://www.infoscore.de/de/onlineservice/icdcheck/index_20060405175050.html
Wer ist die arvato infoscore?
Die infoscore gehört zur Unternehmensgruppe arvato infoscore. Diese ist wiederum eine rechtlich eigenständige Tochter der arvato AG. Die arvato infoscore ist 2005 aus dem Zusammenschluss der arvato-Unternehmen AZ Direct und BFS finance mit der InFoScore-Gruppe entstanden.
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Baden-Baden. Das Unternehmen ist auch in Österreich, der Schweiz und Ungarn tätig.
Die Dienstleistungen umfassen Adressmanagement, Bonitätsprüfung, Marketing- und Risikoscoring, Inkasso sowie Forderungskauf/Factoring.
In dem Datenpool befinden sich mehr als 40 Millionen Informationen zum negativen Zahlungsverhalten von über 7,7 Millionen Betroffenen.
Was passiert mit den Daten und wem werden sie mitgeteilt?
Kunden aus den Branchen Versicherung, Banken, Kreditkartengesellschaften, Leasinggesellschaften, Versandhandel, , Telekommunikation, Verkehr, Energieversorgung und Medien erhalten unter der Voraussetzung eines berechtigten Interesses im Sinne des Datenschutzes entsprechende Informationen.
Auf der Basis vergangener Verluste können so bei vollständiger und koordinierter Identifizierung der Person qualifiziert die Möglichkeit zukünftiger Risiken beurteilt werden. Das Konstrukt leistet so eine methodische Erfassung operationeller Risiken. Wesentlich für die Qualität der zu beurteilenden Szenarien ist, dass alle relevanten Daten sachgemäß erfasst und bewertet werden.
Was ist Neu nach der Novelle des Datenschutzgesetzes?
Neu ist eine Pflicht der einmeldenden Stelle,nachträgliche Änderungen innerhalb eines Monats nach Kenntnis an die Auskunftei nachzumelden, und zwar so lange wie die Auskunftei die ursprünglich übermittelten Daten speichert.
Für die Praxis der Versicherungsunternehmen wird es weit mehr darauf ankommen, dass keine falschen bzw. überholten Daten als aktuelle Erkenntnisse geführt werden.
Insoweit werden für die Szenariodefinition, Kategorisierung und quantitative Szenariobewertung höhere regulatorische Anforderungen zu erfüllen sein. In Zukunft dürfen Daten nicht mehr mitgeteilt werden, wenn gesperrte Daten zwar vorhanden sind, der Betroffene der Nutzung widersprochen hat und über die Berechtigung des Widerspruchs noch keine abschließende Klärung getroffen wurden.
Das könnte in Alt- bzw. Einzelfällen dazu führen, dass die bisher in den Hinweis- und Informationssystemen (HIS/Uniwagnis) genutzten Merkmale nicht mehr genutzt werden dürfen, insbesondere wenn die Auskunftei Kenntnis hätte haben müssen von fehlerhaft eingegebenen und zu sperrenden Daten.
Mit der Herausgabe falscher Daten würde sich nach der Rechtsprechung die infoscore und der Versicherer ggf. schadenersatzpflichtig machen.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Die Kernaufgabe der neuen Datenbankeinführung in 2011 dürfte daher zunächst die Zuweisung von Rollen und Verantwortlichkeiten umfassen. Erfahrungsgemäß sind es vor allem größere Organisationen, die Mitarbeitern die Gelegenheit bieten, nicht eindeutig festgesetzte Aufgaben und Strukturen partiell zu ignorieren, auch zum Nachteil der Kunden.
Was nicht genau festgelegt wird, funktioniert kurzfristig schlecht, mittelfristig schlechter und langfristig dann meistens gar nicht mehr. Die maßgeblichen Faktoren für eine erfolgreiche Einführung der Datenbank sind neben einer gut durchdachten Methode vor allem ihre Benutzerfreundlichkeit sowie die intensive Schulung aller beteiligten Mitarbeiter in den Versicherungsunternehmen.
Erst auf der Basis dieser „weichen“ Faktoren können die harten Fakten zielsicher und strukturiert gesammelt werden.
Ebenso ist dem Trend in der Versicherungswirtschaft entgegen zu treten, dass es offenkundig als unkollegial empfunden wird, mögliche Fehler anderer Mitarbeiter bei der Meldung an die Datenbank zu bewerten und eine Korrektur einzufordern. Hier fehlt noch für die Mitarbeiter ein Anreiz die Qualität kontinuierlich zu verbessern und damit das Fundament einer effektiven Risikokontrolle aufbauen zu können.
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