Brand - Mittwoch, 27.01.2010 11:34

Nach den Ermittlungen ist das Gericht davon überzeugt, dass der 42-jährige Angeklagte zunächst die Alarmanlage ausgeschaltet hat und dann den Brand im Gastraum und der Küche mittels Brandbeschleuniger selbst gelegt hat. Auch für die Einbruchspuren soll der Lokalbetreiber nach dem Ergebnis eines Gutachtens selbst gesorgt haben. Damit wollte er die Kriminalbeamten von einem Einbruch mit Brandlegung überzeugen.
Mit dem Brand wollte der Angeklagte sich aus einer finanziellen Schieflage befreien. Das Lokal wäre wirtschaftlich nicht zu halten gewesen. Unter falschen Angaben zum Inventar wollte der jetzt Verurteilte auch die Auszahlung von 40.000 Euro durch den Versicherer erreichen. Mit diesem Geld hätte er einen Neuanfang geplant, so der Richter in der Verhandlung.
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