Diebstahl - Donnerstag, 28.01.2010 02:36

Geklärt werden musste, ob der im Mai 2004 im Schwalm-Eder-Kreis durchgeführte Raubüberfall unter den beteiligten Kraftfahrern abgesprochen war um die Ladung mit elektronischen Geräten zu versilbern. In den fünf Terminen konnte nicht geklärt werden, ob der LKW-Fahrer tatsächlich eingeweiht war, als er mit einem Blaulicht von der Autobahn gelotst und später gefesselt wurde.
Nach der Anklageschrift sollte die gestohlene Ware ins Ruhrgebiet verbracht werden. Hierzu ist es dann allerdings nicht gekommen, weil einer der Angeklagten den LKW samt Ladung unter eine zu niedrige Brücke gesetzt hatte und flüchten musste.
Die Strafkammer verurteilte drei Angeklagte, die sich vor Gericht geständig zeigten, zu Bewährungsstrafen zwischen zehn und eineinhalb Jahren. Ein weiterer Beschuldigter erhielt wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 4.000 Euro und der gefesselte Fahrer musste mangels Beweises zu einer Mitbeteiligung, freigesprochen werden.
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