Diebstahl - Freitag, 29.01.2010 12:02

Im Zweifel kann beim Autodiebstahl gegen den Autobesitzer entschieden werden!

Wenn das eigene Auto gestohlen wird, dann bekommt der Versicherungsnehmer in aller Regel den entstandenen Schaden von seiner Teilkaskoversicherung ersetzt. Begründen allerdings Zweifel die Abläufe zum Tatgeschehen, so kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn die Fülle der Umstände eher für die erhebliche Wahrscheinlichkeit eines vorgetäuschten Diebstahls sprechen. Der Senat des Oberlandesgerichtes Köln musste der Frage nachgehen, welche Indizwirkung eine 3-monatige Verzögerung der Einreichung der Fahrzeugschlüssel auf das äußere Bild des Diebstahls haben könnte.

In seinem Urteil vom 24.11.2009 (Aktenzeichen: 9 U 77/09) führt der Senat aus, dass die Umstände der Übersendung der Fahrzeugschlüssel an die Kaskoversicherung gegen eine Fahrzeugentwendung sprechen.

Nach dem behaupteten Diebstahl hatte der Kläger seinem Kaskoversicherer zunächst von den 3 Originalschlüsseln nur einen Hauptschlüssel zu dem gestohlenen und geleasten BMW im Wert von über 35.000 Euro eingereicht.

Vorangegangen waren bereits zwei untaugliche Versuche dem Versicherer zwei andere Schlüssel als angebliche Originalschlüssel zu präsentieren.

In der Folgezeit verstrickte sich der Versicherungsnehmer selbst unter anwaltlicher Beratung in weitere Widersprüche, so dass der Kaskoversicherer die Leistung verweigerte.

Nach mehrmaliger Aufforderung präsentierte der Kläger Monate später einen fehlenden Originalschlüssel.

Beim Auslesen des Schlüssels stellten Experten fest, dass dieser noch nach dem vermeintlichen Diebstahl benutzt wurde.

Auch wenn in diesem Prozess gesicherte Erkenntnisse über ein Motiv des Klägers nicht vorliegen, begründen nach dem Urteil des Senates die Vielzahl – der für sich gesehen teilweise schwachen, im Zusammenwirken aber außerordentlich aussagekräftigen- Indizien, dass von einer erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung eines Versicherungsfalles auszugehen ist.

Da der Versicherungsnehmer den Vollbeweis eines Diebstahls nicht führen kann, muss der Kaskoversicherer nicht zahlen.

Tags: Autodiebstahl, Betrug, Betrugsvorwurf, Regress, Richterspruch, Spurensicherung, Spurensicherungsexperten, Urteile, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, Vortäuschen von Straftaten

Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

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