Ratgeber & Recht - Mittwoch, 03.02.2010 10:17

Informationsbeschaffung und Informationsverwertung in der Schweiz

Die rechtliche Problematik der Beschaffung von steuer- oder versicherungsrechtlich relevanten Informationen wird in der Schweiz nicht erst seit der Affäre um gestohlene Steuerdaten diskutiert. Jüngst hat das Bundesgericht in Luzern entschieden, dass Schweizer Versicherungen mutmaßliche Betrüger im Ausland überwachen und dazu Privatdetektive einsetzen dürfen.

Der entsprechende Einspruch eines Deutschen gegen die Observation und Informationsverwertung wies das Bundesgericht ab.

In der Schweiz wird voraussichtlich am 01. Januar 2011 das Jahrhundertwerk der eidgenössischen Zivilprozessordnung in Kraft treten, welche auch gesetzliche Regelung zu materiell rechtswidrig beschafften Beweismitteln enthält.

In dem Fall des heute 60-jährigen Deutschen ging es um die Folgen einer Verletzung aus einem Sturz von einer Hebebühne. Unstreitig zog sich der damalige Geschäftsführer der Firma bei dem Sturz in die Tiefe eine Milzruptur und weitere Begleitverletzungen zu. Bei der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft war der Verletzte gegen die Folgen von Unfällen versichert.

Diese erbrachte zunächst die gesetzlichen Leistungen, stellte dann aber die Taggeldleistungen ein, weil die anhaltend beklagten Beschwerden nicht adäquat kausal durch das Unfallereignis verursacht seien.

Im Sommer 2005 und Winter 2006 hatte der Versicherer den mittlerweile zurückgekehrten deutschen Geschäftsführer von einer Detektei in Deutschland und Österreich überwachen lassen.

In mehreren Verfahren vor den kantonalen Gerichten und zuletzt vor dem Bundesgericht wandte sich der Kläger gegen die vorgenommenen Observationen, insbesondere gegen die Einstellung der Leistungen aus der Unfallversicherung.

Das Bundesgericht kam in Fortführung der Rechtsprechung des früheren eidgenössischen Versicherungsgerichtes zu der Entscheidung, dass die privatdetektivliche Observation einer versicherten Person zur Erhebung von Tatsachen, welche sich im öffentlichen Raum verwirklichen und von jedermann wahrgenommen werden können, systematisch gesammelt und zu Beweiszwecken erhoben werden können, soweit nicht in die Intimsphäre des Versicherten eingegriffen wird.

Im vorliegenden Fall hatten die Detektive festgestellt, dass der Versicherte Tennis spielen und tageweise Skifahren konnte. Weiterhin wurde er dabei beobachtet, wie er zehn Kilogramm schwere Lasten und mehrere Stunden lang Auto fuhr.

Die Richter stellten fest, dass der Anordnung einer Observation ein Ausnahmecharakter zukomme, als sie nur in einem verschwindend kleinen Promillesatz der bei den Unfallversicherungen gemeldeten Fällen vorgenommen werden, wenn die anderen Abklärungsmaßnahmen nicht zu einem schlüssigen Ergebnis führten.

Das öffentliche Interesse an der Einschränkung des Schutzes der Privatsphäre liegt darin, keine nicht geschuldeten Leistungen zu erbringen, um die Gemeinschaft der Versicherten nicht zu schädigen.

Dieses Interesse an einer wirksamen Missbrauchsbekämpfung und der Aufdeckung bzw. Verhinderung von Versicherungsbetrug gilt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Verlière gegen Schweiz vom 28. Juni 2001) über den Privatversicherungsbereich hinaus, gleichermaßen auch im Sozialversicherungsrecht.

Die Richter stellten damit klar, dass die Sozialversicherung nicht nur die von einer Haftpflichtversicherung erhobenen Beweismittel im Sozialversicherungsverfahren verwerten darf, sondern auch die Unfallversicherung die Überwachung durch einen Privatdetektiv anordnen kann (Bundesgericht Luzern, 8 C 807/2008 vom 15. Juni 2009).

In jüngster Zeit werden nicht nur deutschen Steuerbehörden, sondern auch anderen privatrechtlichen Institutionen verstärkt Informationen angeboten, so dass uns das Thema der Beschaffung und Verwertung relevanter Informationen gegen Bezahlung weiter beschäftigen wird.


Tags: Betrug, Betrugsdelikte, Betrugsprüfung, Betrugsvorwurf, Crime, Daten-Flohmarkt, Datenklau, Den Tätern auf der Spur, Entdeckungsrisiko, Geldwäschebekämpfung, Handel unter fremden Namen, Kundendaten, Lücken im System, Millionen abgezweigt, Risikominimierung, Sicherheitskreislauf, Versichertengemeinschaft

Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

weiter...

Weitere Meldungen: Gefahren im Internet

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Brand - Mittwoch, 28.12.2011 21:58

Brand in Tiefgarage - sieben Fahrzeuge stark beschädigt

BAD GRIESBACH.LKRS.ROTTAL-INN: Am Dienstag (27.12.2011) brannten in einer Tiefgarage eines Hotels in der Thermalbadstraße sieben Fahrzeuge zum Teil vollständig aus. Die Ermittler der Kripo Passau gehen von Brandstiftung aus. Es entstand Sachschaden von rund 150.000 Euro.

weiter...

Weitere Meldungen: Brand

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Produktwarnungen - Montag, 17.10.2011 08:00

Überhitzungsgefahr bei SAAB 9-3 und 9-5

Durch eine defekte Verbindung am Motorblock kann unter Umständen die Heizung der Modelle Saab 9-3 und 9-5 überhitzen und einen Brand im Fahrzeug verursachen.

weiter...

Weitere Meldungen: Produktwarnungen

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Buchvorstellung

So werden Lügner überführt!

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Neuauflage des Kriminalistik-Lexikons

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Buchempfehlung zum Qualitätsmanagement

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Information Security Management – Das Praxishandbuch

Shop

Rezension

Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

Websites von ProVersicherer: