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Versicherungen - Sonntag, 07.02.2010 12:18

Datenhandel um Steuersünder erreicht die Versicherungswirtschaft

Ein Unbekannter bietet nun Baden-Württemberg eine Steuersünder-CD mit Datensätzen zu diversen Schweizer Banken und Versicherungen an. Bereits 2009 hatte das Stuttgarter Finanzministerium Stichproben erhalten. Der Informant hat jetzt nachgeliefert zu Steuerpflichtigen aus dem gesamten Bundesgebiet. Insgesamt werden Datensätze von über 2000 Personen zum Kauf anstehen. Wie viele Kunden durch den Datenhandel im Haus der Generali betroffen sind, ist noch unklar. Die am Donnerstag in Nordrhein-Westfalen abgeschlossene rechtliche Prüfung über den Ankauf von Daten und die Bestätigung der Bundesregierung hier tätig zu werden, beschert aber den Steuerbehörden schon mehr Arbeit. Bei den Finanzämtern liegen bereits mehr als 50 Selbstanzeigen vor. In Hessen meldeten sich letzte Woche nach Angaben der Behörden schon 27 Personen.

Unklar bleibt, ob die Daten gestohlen sind und somit bei Ankauf der Straftatbestand der Hehlerei (§ 259 StGB) oder der sachlichen Begünstigung (§ 257 StGB) erfüllt ist.

Die neuen Fälle lassen vermuten, dass die Beschaffung steuer- und versicherungsrechtlich relevanter Daten zu Finanztransaktionen gegen Bezahlung durch den Staat, neue Dimensionen erreichen werden. Das in Aussicht stellen von erheblichen Ankaufgeldern lockt Nachahmungstäter an.

Das öffentliche Interesse an einer materiell möglichst richtigen, gleichmäßigen Besteuerung und vollständigen Wahrheitsermittlung, insbesondere um Steuerhinterzieher der gerechten Strafe zuzuführen und dazu zu veranlassen die hinterzogenen Steuern nach zu zahlen, ist wünschenswert. Kritisch ist allerdings, wenn aus den jetzigen Verfahren der Eindruck vermittelt wird, dass die Beschaffung und Verwertung von Daten keinen rechtlichen Schranken sowie Verwertungsverboten unterliegen würden.

Der Steuergesetzgeber hatte bisher hinsichtlich der Frage, ob die Verwertung gesetzwidrig erlangter Beweise ausgeschlossen sein soll, bewusst keine Regelung getroffen, sondern die Verantwortung der Rechtsentwicklung überlassen, weshalb den jetzigen Verfahren eine gewisse Beliebigkeit anhaftet. Die Frage, welchen rechtlichen Maximen und Grenzen die staatlichen Behörden bei der eigenen oder anstiftenden rechtswidrigen Informationsbeschaffung unterliegen und die Verwertung derartiger Beweismittel werden nur am Rande behandelt.

Auch wenn die Informationsbeschaffung über private Personen nicht automatisch zu einer Rechtswidrigkeit des Erwerbs und der Verwendung durch den Staat führt, so ist doch zu prüfen, ob die Art und Weise der Entstehung des rechtswidrigen Verhaltens eines Privaten gegen die Rechtsordnung, den Organen des Staates zuzuschreiben ist. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt insoweit nicht nur, dass sich der Staat rechtsstreu verhält, sondern die Ergebnisse aus einer rechtsuntreuen Datenbeschaffung durch eine Verletzung rechtlich geschützter Daten (Geschäfts-, Bank- und Versicherungsgeheimnisses) nicht zunutze macht.

Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte muss eine einzelfallorientierte Güterabwägung vorgenommen werden, insbesondere wird die Verwertung unter den Vorbehalt gestellt, dass das Strafverfahren gegen den Betroffenen fair gewesen sein muss, die Rechte der Verteidigung gewahrt wurden und die Verurteilung nicht nur auf den rechtswidrig erlangten Beweismitteln beruhen.

Unter Berücksichtigung dieser Sichtweise ist zu prüfen, ob der Makel der Rechtswidrigkeit durch amtliches Handeln auf entsprechende Informationsangebote einzugehen, intensiviert wird, denn strafbar ist nicht nur die Anstiftung zur Hehlerei und sachlichen Begünstigung, sondern auch die öffentliche Aufforderung zur Begehung von Straftaten.

Auch wenn der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gegenüber der Süddeutschen Zeitung das Ende des Bankgeheimnisses einläutet, so bleibt die Frage unbeantwortet, ob sich die Informationsbeschaffung durch hochkriminelles Handeln Dritter, nicht selbst diskreditiert.

Es steht zu befürchten, dass der Ankauf von gestohlen Kundendaten aus dem Banken- und Versicherungsbereich eine Ermunterung für Nachahmungstäter hat.

Die Auswirkungen auf interne Sicherheitsvorkehrungen gegen den Datenklau und die Überwachung der eigenen Mitarbeiter kann noch niemand übersehen, geschweige denn die hieraus entstehenden neuen Risiken und Haftungsfragen.

Im Rahmen ihrer Berufsausübung müssen die Bank- und Versicherungsmitarbeiter ihre erworbenen Kenntnisse aus Beratungsgesprächen nicht nur dokumentieren, sondern auch nach den zivilvertraglichen Verschwiegenheitspflichten auch geheim halten können.

Tags: Belohnung, Beratung, Datensicherheit, Datensicherung, Finanzdelikte, Finanzmarktkrise, Geldwäschebekämpfung, Haftungsfallen, Kriminalitätsbekämpfung, Produktqualität, Produktsicherheit, Schadenersatz, Seriösität, Transparenz, Untreue, Urkundenfälschung, Vermögenshaftpflicht

Fahndung & Sicherstellung - Freitag, 05.03.2010 16:05

Bandendiebstahl - 150 Tonnen Buntmetall

Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Oldenburg konnte von Ermittlern ein Schlag gegen eine Bande von Buntmetalldieben erfolgreich geführt werden. Fünf Täter wurden am vergangenen Dienstag festgenommen. Die Polizeidirektionen Oldenburg und Osnabrück haben nach umfangreichen Ermittlungen die Täter auf frischer Tat ertappt, als sie einen Container mit 17 Tonnen Buntmetallschrott entwendet und an einen Niederländer aus Groningen übergaben. Nach den bisherigen Ermittlungen haben die Täter rund 150 Tonnen Buntmetallschrott gestohlen und weiterveräußert.

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Diebstahl - Dienstag, 09.03.2010 17:26

1006 Einbrüche auf 12.142 Einwohner

Korneuburg liegt unmittelbar an der A22 in Niederösterreich und verzeichnet einstweilen einen Rekord von 1006 Einbrüchen in Häuser und Geschäftslokale. Damit zählt die Gemeinde zu den am stärksten von der Einbruchskriminalität betroffenen Orten in Niederösterreich.

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Urteil der Woche - Dienstag, 09.03.2010 18:27

Datenschutz in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem jüngsten Urteil ein vernichtendes Bild skizziert zu Deutschlands Datenschutzbehörden. Nach seiner Feststellung sind die Datenschutzbehörden zu eng an die Regierung / Landesregierungen angebunden, um unabhängig agieren zu können.

Nun muss die Bundesregierung neben der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auch hier nachbessern.

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Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

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