Urteil der Woche - Montag, 08.02.2010 12:06

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass hierdurch gegen die vertraglichen Sorgfalts- und Treuepflichten verstoßen wurde. Die Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung liegen in der Wahrnehmung verschiedener Überwachungs- und Risikokontrollpflichten. Hieraus leiten sich weitere Informationspflichten der Compliance Organisation ab, die den internen und externen Informationsfluss sicherstellen, insbesondere Zwischenfälle durch Rechtsverstöße minimieren sollen.
Hätte die LGT Treuhand die enttarnten Steuersünder rechtzeitig informiert über den Datenklau, hätten die Betroffenen sich noch selbst anzeigen oder von der Möglichkeit der zeitweilig angebotenen Amnestie noch profitieren können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Fiduco Treuhand AG hat als Rechtsnachfolger der LGT Treuhand Berufung angekündigt.
Tags: Überwachungs- und Kontrollpflichten, Daten-Flohmarkt, Datendiebe, Datenklau, Entdeckungsrisiko, Geschäftsgeheimnisse, Kostenersatz, Regress, Schadenersatz, Steuerhinterziehung, Steuersünder, Urteile, Vermögenshaftpflicht, Vertrauen, Verwantwortung
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