Urteil der Woche - Dienstag, 09.02.2010 19:28

Rückgewinnungshilfe – wenn der Käufer um seinen Kaufpreis geprellt wurde

Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 07.01.2010, Aktenzeichen 23 W 1/10 wegen eines Eingehungsbetruges im Wert von 45.000 Euro bei einem Kauf im Internet die Rückgewinnungshilfe nach § 111 b StPO angeordnet. Von Seiten der Antragsteller wurde darüber hinaus der dingliche Arrest in das gesamte Vermögen der Antragsgegner beantragt.

Das Kammergericht gab dem Arrestantrag statt und erklärte, dass das Sicherungsbedürfnis der Arrestgläubiger durch die Rückgewinnungshilfe nicht entfallen sei.

Nach Ansicht des Senates haben die Antragsteller einen Arrestanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, §§ 830, 840 BGB glaubhaft gemacht.

Insoweit bestehe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das vorsätzliche vertragswidrige Verhalten des Schuldners mit einer gegen den Gläubiger gerichteten strafbaren Handlung zusammenfalle (BGH WM 1983, 614; vgl. auch OLG Dresden MDR 1998, 795; differenzierend OLG Köln MDR 2008, 232).

Allein dieser Umstand genüge jedenfalls bei Vermögensdelikten wie dem hier in Rede stehenden Eingehungsbetrug (Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 917, Rdnr. 11). In einem solchen Fall ist auch die Annahme gerechtfertigt, dass der Täter sein rechtswidriges Verhalten fortsetzen wird oder die Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert.

Im vorgerichtlichen Verhalten des Antragsgegners sei auch nicht zu erkennen, dass der Täter den Schaden wieder gut machen wollte.

Schließlich sei auch in der strafrechtlichen Judikatur und Literatur anerkannt, dass der Verletzte, um auf das von der Staatsanwaltschaft arrestierte Vermögen zugreifen zu können, eines Titels in Form eines vorläufig vollstreckbaren Urteils oder eines Arrestbefehls bedarf (vgl. statt aller Meyer-Goßner/Cierniak, StPO, 52. Aufl., § 111 g, Rdnr. 2; ferner BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf Wistra 1992, 319).

Dann könne ihm aber nicht der Erlass eines Arrestbefehls mit der Begründung verwehrt werden, er sei durch die Rückgewinnungshilfe bereits ausreichend gesichert.

Tags: Betrug, Crime, Firmenhülle, Handel unter fremden Namen, Identitätsschwindel, Internetkriminalität, Regress, Richterspruch, Tatmittel Internet, Tricks der Internetbetrüger, Urteile, Zentralstelle Internetbetrug

Brand - Dienstag, 01.05.2012 13:06

Vollbrand eines Porsche Cayenne

Am Freitag, 27.04.2012, gegen 22.45 Uhr, wurde ein rosa gefärbter Porsche Cayenne im Bereich des Euro-Industrieparks durch unbekannte Personen in Brand gesetzt. Die Auswertung einer Videoaufzeichnung ergab, dass aus einem fahrenden Auto ein Brandsatz auf den geparkten Porsche geworfen wurde. Das Kennzeichen ist jedoch unbekannt. Der Schaden beträgt ca. 50.000 Euro.

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Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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Produktwarnungen - Dienstag, 10.04.2012 07:40

Achtung Verletzungsgefahr: Rasentraktoren sind unter Umständen nicht zu stoppen

Verschiedene Aufsitzmäher unterschiedlicher Hersteller haben dasselbe Problem: ihr defekter Antrieb kann unter Umständen nicht gestoppt werden. Es handelt sich um Rasentraktoren der Marken Husquarna und Briggs &Stratton aus Amerika sowie der Marke Al-Ko aus Deutschland. Unfälle und Schnittverletzungen sind nicht auszuschließen.

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