Urteile - Dienstag, 09.02.2010 20:15

Aufklärungspflichten beim Autoverkauf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass der Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Erwerber darüber aufzuklären hat, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor der Weiterveräußerung von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen sogenannten „fliegenden Händler“ erworben hat (Urteil vom 16.12.2009; Aktenzeichen VIII ZR 38/09).

In dem Fall machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus dem Kauf eines erstmals im Jahr 1994 zugelassenen Pkw Audi A 6 geltend, den er im März 2004 vom Beklagten zu 1 über einen Gebrauchtwagenhändler (Beklagter zu 2) als Vermittler erworben hatte. Im Kaufvertrag wurden unter Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers als Fahrleistung 201.000 km eingetragen. Das entsprach auch dem Tachostand.

Vorbesitzer waren laut Kfz-Brief nur der ursprüngliche Halter sowie der seit dem 16. Februar 2004 als Halter eingetragene Beklagte zu 1. Tatsächlich hatte dieser das Fahrzeug über den Beklagten zu 2 von einem Zwischenhändler erworben.

Beiden Beklagten war diese Person nur als „Ali“ bekannt, wobei auch dieser Mittelsmann das Fahrzeug wiederum von einem, nicht bekannten Dritten erworben haben soll, der ebenfalls nicht im Kfz-Brief auftaucht.

Über die Gesamtumstände wurde der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages nicht informiert, insbesondere die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges mit 340.000 km.

Mit der Klage macht der Betrogene geltend, dass er nicht auf die Angabe in den AGB und den Tachostand vertraut hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre, dass der Wagen zuvor durch so viele Hände gegangen war.

Der BGH urteilte, dass beide Beklagten wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht schadensersatzpflichtig sind.

Bei den Vertragsverhandlungen bestehe für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann.

Genau ein solcher Umstand liege vor, wenn der Verkäufer kurze Zeit davor den Pkw von einem “fliegenden Zwischenhändler” erworben habe. Ohne entsprechenden Hinweis gehe der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen habe, der als letzter Halter im Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist.

Wenn der Verkäufer aber das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf selbst von einer Person mit unbekannter Identität erworben hat, liege der Verdacht auch nahe, dass es während der Besitzzeit des unbekannten Voreigentümers zu Manipulationen, z.B. am Kilometerzähler oder einer sonstigen unsachgemäßen Vorschädigung des Fahrzeugs gekommen sei.

Die Verlässlichkeit der Angaben der Beklagten zu 1 und 2 zum Fahrzeug werde dadurch schon grundlegend entwertet. Dem Tachostand und der Aussage zur “Gesamtfahrleistung nach Angabe des Vorbesitzers” kommt hinsichtlich der tatsächlichen Fahrleistung keine nennenswerte Bedeutung zu.

Das Urteil ist nicht nur wissenswert, sondern es hat auch grundsätzliche Bedeutung zum Nachweis der Historie eines Fahrzeuges und den damit verbundenen Informations- und Aufklärungspflichten eines Verkäufers.

Autokäufer werden häufig beim Erwerb über die Historie eines Fahrzeuges getäuscht. Vielfach kommen die wahren Umstände zu Laufleistung, Mängel und Vorschäden erst bei einem Schadenfall zu Tage, so dass der Versicherer insgesamt dem Fall mit Misstrauen begegnet.

Tags: Aufklärungspflichten, Betrug beim Autoverkauf, Fahrzeughistorie, Fahrzeugschäden, Fälschung, Gerichtsurteile, Produktsicherheit, Ratgeber & Recht, Regress, Richterspruch, Risikominimierung, Schadenersatz, Tachojustierung, Tachomanipulation, Urkundenfälschung, Urteile, Urteile zu Versicherungen

Betrug - Samstag, 10.12.2011 18:31

Betrügereien durch Inkassounternehmen - Prävantionshinweis an die Bevölkerung

INGOLSTADT: Seit einiger Zeit versucht ein Inkassounternehmen in ganz Deutschland durch Telefonate oder Postsendungen die jeweiligen Empfänger einzuschüchtern und zur Zahlung unterschiedlicher Geldbeträge zu zwingen. Bundesweit gibt es mehr als 1000 Geschädigte. Auch bei der Kripo Ingolstadt gingen bereits 7 Anzeigen ein. Die unseriöse Firma verschickt Post und versucht zudem per Telefon einen Betrag von rund 100 Euro einzutreiben. Durch ein vermeintliches Telefongespräch, wäre ein Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen worden, dessen Kosten nun beglichen werden müssen.

weiter...

Weitere Meldungen: Betrug

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Versicherungsbarometer - Montag, 25.07.2011 09:27

Halbzeitbilanz 2011: Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

weiter...

Weitere Meldungen: Versicherungsbarometer

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Gefahren im Internet - Mittwoch, 11.01.2012 23:48

Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Die Webseite wird gemeinsam von der Deutschen Telekom, dem BSI und dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Einfacher Test auf Webseite www.dns-ok.de von Deutscher Telekom, BSI und BKA.

weiter...

Weitere Meldungen: Gefahren im Internet

Newsletter oder RSS-Feed abonnieren

Buchvorstellung

So werden Lügner überführt!

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Neuauflage des Kriminalistik-Lexikons

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Buchempfehlung zum Qualitätsmanagement

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Information Security Management – Das Praxishandbuch

Shop

Rezension

Crimereport ist ein Nachrichtenportal. Das Kriminal-Magazin stellt aktuelle Informationen für die Versicherungs- und Sicherheitsbranche zur Verfügung. Als Ratgeber- und Themenportal im Bereich der Finanzwirtschaft werden umfassende Analysen, Meinungen und kompakte Themenschwerpunkte mit Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt, die auch für Verbraucher von großem Nutzen sind. Mit seinen Inhalten, Tools und Services orientiert sich Crimereport an den Bedürfnissen der User. Über aktuelle Risiken wird aufgeklärt. Mit dem Datenbanksystem des Nachrichtenportals liefert Crimereport einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Versicherungskriminalität und damit in Zusammenhang stehender Delikte. Verbraucher werden sensibilisiert. In den Kernthemen werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Der Inhaber war sechs Jahre Leiter der Abteilung Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung im Gesamtverband d. dt. Versicherungswirtschaft. Zuvor war er 20 Jahre in der Versicherungsbranche in verschiedenen Führungsaufgaben mit Themen der Schadenabwicklung, Betrugsabwehr und des Risikomanagement befasst. Auf die Erfahrung aus über 3.200 Gerichtsverfahren kann zurückgegriffen werden. Den Kunden werden weitere Services zur Verfügung gestellt. Mit einer Mediathek, dem Archiv, der indivduellen Recherche, dem Expertenbranchenbuch und einem Kriminalmagazin werden weitere Hilfestellungen angeboten.

Websites von ProVersicherer: